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ADAC: Selbst im Stau – Aussteigen auf der Autobahn verboten

Bildnachweis: ADAC

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Stau auf der Autobahn – Bild ADAC

 

Automobilclub erklärt die Stau-Spielregeln: Rettungsgasse ist Pflicht

Wer sich im Autobahn-Stau nicht an die Verkehrsregeln hält, riskiert
Bußgelder und Punkte. Der ADAC hat die wichtigsten Spielregeln
zusammengestellt.

Das A und O im Stau ist die Bildung einer Rettungsgasse. Bei
Verstößen droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.

Wer im Stau steht, darf die Fahrbahn grundsätzlich nicht betreten.
Weder ein „menschliches Bedürfnis“ noch das Wickeln eines Kindes
stellen einen vom Gesetzgeber anerkannten Notfall dar. In solchen
Fällen heißt es, bis zum nächsten Park- oder Rastplatz
weiterzufahren. Das Betreten ist nur erlaubt, um einen Unfall
abzusichern. Wer sich nicht daran hält, muss 10 Euro Verwarnungsgeld
zahlen.

Das Halten auf der Autobahn und auf dem Standstreifen ist verboten.
Verstöße ziehen ein Verwarnungsgeld von 30 Euro nach sich. Wer sogar
parkt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt. Steht der
Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für lange Zeit, wird
die Polizei bei kurzem Aussteigen auf eine Anzeige verzichten. Dabei
dürfen Rettungskräfte nicht behindert werden.

Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage
strikt verboten, sofern der Motor nicht ausgeschaltet ist. Hier
drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt.

Der Seitenstreifen ist nicht dazu da, um schneller zum Rastplatz oder
zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer ihn dennoch benutzt, riskiert
75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Rückwärtsfahren oder gar wenden ist
auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst
drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat
Fahrverbot.

Rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem
linken Fahrstreifen steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist.
Bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen darf auf dem
rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h
gefahren werden. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam
in Bewegung, darf die Differenzgeschwindigkeit nur 20 km/h betragen,
höchstens also 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine
Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.