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ADAC: Big Data im Auto

Bildnachweis: ADAC

  

Was geschieht mit den Fahrzeugdaten?

Neue ADAC-Untersuchung zeigt: Hersteller sammeln Informationen in großer Menge ohne die Inhaber zu informieren oder Transparenz für Verbraucher zu gewähren.

Fahrer sollten über Verwendung bestimmen können

Moderne Pkw sind fahrende Computer, die ständig Daten erheben, speichern und senden. Bisher wissen nur die Fahrzeughersteller, welche Daten das genau sind – Verbraucher haben darüber meist keinerlei Kenntnis. Der ADAC hat deshalb eine Mercedes B-Klasse, einen Renault Zoe, einen BMW 320d und einen BMW i3 untersucht. Das Ergebnis: Die Hersteller sammeln vielfältige Daten, die unter anderem Rückschlüsse auf den technischen Zustand des Pkw oder das Nutzungsprofil des Fahrers zulassen.

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ADAC-Projektleiter Arnulf Thiemel vor den untersuchten Fahrzeugmodellen – Bildnachweis: ADAC

Bei der Mercedes B-Klasse, die mit dem System me-connect ausgestattet ist, fanden die vom ADAC beauftragten Experten beispielsweise heraus, dass das System etwa alle zwei Minuten die GPS-Position des Fahrzeugs sowie Kilometerstand, Verbrauch oder Reifendruck an den Hersteller übermittelt. Auch die Zahl der Gurtstraffungen wird gespeichert, etwa aufgrund starken Bremsens.

Beim Elektroauto Renault Zoe fiel auf, dass der Hersteller via Mobilfunkverbindung beliebige Informationen auslesen und im Pannenfall Ferndiagnosen vornehmen kann. Außerdem kann Renault das Aufladen der Batterie verhindern, etwa aufgrund nicht bezahlter Leasing-Rechnungen.

Bei den BMW-Fahrzeugen, die bereits im August 2015 untersucht wurden, konnten die IT-Experten im Datensatz unter anderem die Anzahl der eingelegten CDs und DVDs (320d) bzw. die 100 letzten Abstellpositionen des Autos (i3) auslesen.

Der Datentransfer birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Es kann ein Vorteil sein, an Wartungsintervalle erinnert zu werden oder den in einer fremden Stadt geparkten Wagen wiederzufinden. Nachteilig kann sich auswirken, dass die Autokonzerne und die nachgelagerten Versicherungen oder Finanzdienstleister Informationen über den Fahrstil eines Autolenkers bekommen und entsprechend ihre Prämien anpassen.

Entscheidend ist, dass Verbraucher detailliert Kenntnis über die Art des Datenaustausches erhalten und diesem aktiv zustimmen. „Der Verbraucher hat nicht nur einen Anspruch auf Datentransparenz. Er muss auch frei wählen können, ob und welche Daten er dem Hersteller zur Verfügung stellt. Er braucht Wahlfreiheit für den Datentransfer“, betont Thomas Burkhardt, ADAC-Vizepräsident für Technik.

Dies beinhaltet, dass der Nutzer auch anderen Anbietern als herstellereigenen Werkstätten oder Pannendiensten freien Zugang zu allen Daten im Auto erteilen können muss. Die Sicherheit der Daten muss ebenfalls gewährleistet sein. Der ADAC plädiert deshalb für eine Verpflichtung der Hersteller, die IT-Sicherheit ihrer Systeme per neutralem Zertifikat nachzuweisen. In der IT-Branche werden solche Nachweise zum Beispiel vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erteilt.