„Augen auf beim Dieselkauf!“
Diesen Rat gibt der ADAC allen Autofahrern, die ein neues Dieselauto der Abgasnorm Euro 6 kaufen. Sie sollten sich vom Hersteller bescheinigen lassen, dass das Fahrzeug auch im Straßenbetrieb die Abgasnorm einhält. „Man sollte sich das am besten schriftlich geben lassen, dass die Werte, die der Hersteller verbrieft, im Realverkehr auch ähnlich sind“, erklärte Ulrich Chiellino, Leiter Interessensvertretung Verkehr beim ADAC, gegenüber dem ZDF-Magazin „Frontal 21“ für die Sendung am Dienstag, 12. Juli 2016, 21.00 Uhr. Nur so habe man später eine Handhabe gegenüber den Autoherstellern, falls die tatsächlichen Werte abwichen.
Selbst die heute und in den kommenden Jahren neu verkauften Diesel-Pkw (Euro 6 ohne Erfüllung der RDE-Anforderungen) müssen in wenigen Jahren mit Fahrverboten in Innenstädten rechnen. Der ADAC kann daher den Kauf neuer Diesel-Pkw nur dann empfehlen, wenn Hersteller und Händler die Einhaltung der zukünftigen RDE-Abgasgesetzgebung verbindlich zusichern.
Hintergrund sind Pläne des Bundesumweltministeriums, die so genannte „Blaue Plakette“ per Verordnung noch dieses Jahr zu erlassen. Städte mit Luftproblemen könnten sie dann in den kommenden Jahren nutzen, um schmutzige Dieselautos aus belasteten Innenstädten auszusperren. 13 Millionen Diesel-PKW wären davon betroffen, denn die „Blaue Plakette“ bekommen nur Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6, die ab 2014 oder 2015 zugelassen sind.
In der Vergangenheit hatten Autokäufer darauf vertraut, dass Dieselautos auch auf der Straße die Abgasnorm einhalten. Doch die allermeisten Dieselfahrzeuge stoßen auf der Straße viel mehr Stickoxide in die Luft, als die Grenzwerte vorsehen, betont Martin Schmied, Verkehrsexperte des Umweltbundesamtes: „Deshalb führt kein Weg daran vorbei, vor allem an Diesel-PKW ranzugehen. Sie müssen über kurz oder lang ausgesperrt werden, sonst werden die Grenzwerte in der Atemluft nicht eingehalten.“
Sobald die Bundesregierung die „Blaue Plakette“ per Verordnung erlässt, werden Kommunen das Instrument nutzen, ist sich Remo Klinger von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sicher. Die Umweltorganisation hat gegen 16 Kommunen auf saubere Luft geklagt und in der Sache bisher immer gewonnen. Erst vor wenigen Wochen hat das Verwaltungsgericht München dem Landesumweltministerium Bayern ein Zwangsgeld angedroht, falls die Umweltbehörde weiterhin nichts gegen die zu hohe Luftbelastung unternimmt. „Nach dem Zwangsgeld kommt Zwangshaftandrohung gegen die Behördenleitung – das ist die Umweltministerin“, kündigte Rechtsanwalt Klinger gegenüber „Frontal 21“ an.
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