
Teure Sanktionierung: Das Blockieren von Ladesäulen - auch längerer Ladevorgänge > 4h - wird ab dem 02. November bepreist - Bildnachweis: EnBW
Das Blockieren von EnBW-Ladesäulen wird für alle Ladekunden bepreist
Für die Ladesäulen-Nutzung durch Elektroautofahrer hat die Regelung aber auch gravierende Nachteile. Öffentliche Ladestationen sind keine Parkplätze – auch nicht für Elektrofahrzeuge. EnBW beruft sich auf Analysen, dass die über die reine Ladezeit hinausgehende Standdauer von E-Autos an Ladestationen vielerorts zunimmt. So können andere E-Autofahrer solche eigentlich freien Ladesäulen nicht nutzen. Rückmeldungen von Kundinnen und Kunden zeigen, dass das ein zunehmend größer werdendes Ärgernis für viele E-Mobilisten ist. Für mehr Fairness an der Ladesäule soll die von EnBW daher zum 2. November 2020 angekündigte Gebühr für das unnötige Blockieren von Ladestationen die über eine Ladezeit von 4 Stunden hinausgehen. So verspricht sich das Energieunternehmen von der Massnahme eine bessere Verfügbarkeit der mehr als 100.000 Ladepunkte im EnBW HyperNetz für alle Elektroautofahrer.
Blockiergebühr in Höhe von 9,75 ct / min bis maximal 11,70 Euro
Der Zeitraum von vier Stunden ohne Blockiergebühr basiert auf Analysen des Ladeverhaltens an EnBW-eigener Ladeinfrastruktur. Dabei zeigte sich: Nahezu 95 Prozent aller Ladevorgänge sind nach durchschnittlich drei Stunden beendet. Der Anteil der reinen Standzeit steigt danach deutlich an. Für mehr Flexibilität bleibt auch die vierte Stunde eines Ladevorgangs über EnBW mobility+ kostenfrei. Erst ab Beginn der fünften Stunde der Anschlusszeit greift die Blockiergebühr.
Besonders in Innenstädten soll die Blockiergebühr für mehr Fairness unter Ladeinteressenten sorgen. Ein Nachteil dürfte sein, das Laden über Nacht nicht mehr sinnvoll möglich erscheint. Zudem besteht die Gefahr, dass viele E-Autos und PHEVs an EnBW-Säulen ihren Ladevorgang nicht innerhalb der sanktionierungsfreien 4 Stunden vollständig abschliessen und ihr Fahrzeug vollladen können, da der Akku über eine sehr große Kapazität verfügt und die mögliche Ladegeschwindigkeit fahrzeug- oder ladesäulenseitig zu gering ist. Von der Blockiergebühr sind zudem neben den direkten Kunden des Energieversorgers auch Nutzer von Partnertarifen, wie dem für ADAC-Mitglieder, betroffen.
Moin,
Hier bei uns in Norddeutschland sind fast immer alle Ladesäulen frei, wir haben sehr viele davon, in meinem Heimatort mit 20.00 Einwohnern 30 Stück. Ich kann mir vorstellen, das das in NRW und BW anders ist, da isses ja immer voll, egal wo selbst auf Klo :-)…da wird also auch die neue Regelung nichts dran ändern, ich fürchte, da muss man einfach mehr Ladepunkte bauen.
Mein Kia E-Niro hat eine 1 phasigen Lader, d.h. an vielen Säulen bekomme ich im Mittel 7 kW/h. Nach 4 Stunden muss ich dann also mit 28 kW nach Hause fahren, auch am Sonntag… 40 kW könnte ich laden.
DC-Schnellladen ist bekanntlich nicht so super für den Akku, daher lieber sinnig mit AC-Typ 2. Andere Anbieter beginnen die Parkgebühr erst wenn der Ladestrom beendet ist. Oder man begrenzt die „Parkgebühr“ auf die Öffnungszeiten der Geschäfte. DC Laden kann man ja gerne begrenzen.
Für mich wäre diese jetzige Regelung der Grund die ADAC bzw. EnBW Ladesäulen in Zukunft zu meiden. EWE Go ist zwar teurer aber dann doch besser, da gibt es keine Grenze.
Vielleich kann man das Problem ja smarter lösen, wie gesagt zu den Geschäftszeiten begrenzen, am Wochenende frei, denn Sonntagsmorgens ist nirgendwo was los. Man könnte diese Begrenzung auch nur in Brennpunkten (Köln, Düsseldorf, Stuttgart usw.) umsetzen, in Minden oder Aurich gibt es mit Sicherheit kein Problem mit blockierten Säulen. Abgesehen davon kann man vor dem Anfahren über die App ja sehen wo man Strom bekommt und was frei ist.
Mir bleibt nur plump nach 3:59 einen neuen Ladevorgang zu starten bis der Wagen voll ist. Ist für mich kein großes Problem, fahr ich eben mit dem Verbrenner noch mal eben hin, ich richte mich da nach den Vorgaben, auch wenn es sinnlos ist…
Geholfen wird damit natürlich auch keinem.