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Blockiergebühr in allen EnBW mobility+ Tarifen ab dem 2. November 2020

Teure Sanktionierung: Das Blockieren von Ladesäulen - auch längerer Ladevorgänge > 4h - wird ab dem 02. November bepreist - Bildnachweis: EnBW

 

Das Blockieren von EnBW-Ladesäulen wird für alle Ladekunden bepreist

Für die Ladesäulen-Nutzung durch Elektroautofahrer hat die Regelung aber auch gravierende Nachteile. Öffentliche Ladestationen sind keine Parkplätze – auch nicht für Elektrofahrzeuge. EnBW beruft sich auf Analysen, dass die über die reine Ladezeit hinausgehende Standdauer von E-Autos an Ladestationen vielerorts zunimmt. So können andere E-Autofahrer solche eigentlich freien Ladesäulen nicht nutzen. Rückmeldungen von Kundinnen und Kunden zeigen, dass das ein zunehmend größer werdendes Ärgernis für viele E-Mobilisten ist. Für mehr Fairness an der Ladesäule soll die von EnBW daher zum 2. November 2020 angekündigte Gebühr für das unnötige Blockieren von Ladestationen die über eine Ladezeit von 4 Stunden hinausgehen. So verspricht sich das Energieunternehmen von der Massnahme eine bessere Verfügbarkeit der mehr als 100.000 Ladepunkte im EnBW HyperNetz für alle Elektroautofahrer.

Blockiergebühr in Höhe von 9,75 ct / min bis maximal 11,70 Euro

 

Der Zeitraum von vier Stunden ohne Blockiergebühr basiert auf Analysen des Ladeverhaltens an EnBW-eigener Ladeinfrastruktur. Dabei zeigte sich: Nahezu 95 Prozent aller Ladevorgänge sind nach durchschnittlich drei Stunden beendet. Der Anteil der reinen Standzeit steigt danach deutlich an. Für mehr Flexibilität bleibt auch die vierte Stunde eines Ladevorgangs über EnBW mobility+ kostenfrei. Erst ab Beginn der fünften Stunde der Anschlusszeit greift die Blockiergebühr.

Besonders in Innenstädten soll die Blockiergebühr für mehr Fairness unter Ladeinteressenten sorgen. Ein Nachteil dürfte sein, das Laden über Nacht nicht mehr sinnvoll möglich erscheint. Zudem besteht die Gefahr, dass viele E-Autos und PHEVs an EnBW-Säulen ihren Ladevorgang nicht innerhalb der sanktionierungsfreien 4 Stunden vollständig abschliessen und ihr Fahrzeug vollladen können, da der Akku über eine sehr große Kapazität verfügt und die mögliche Ladegeschwindigkeit fahrzeug- oder ladesäulenseitig zu gering ist. Von der Blockiergebühr sind zudem neben den direkten Kunden des Energieversorgers auch Nutzer von Partnertarifen, wie dem für ADAC-Mitglieder, betroffen.