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Bundesumwelt- und Verkehrsministerium sind uneins, was neue Fahrverbote für Dieselautos in Innenstädten betrifft

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Kommt die blaue Plakette ?          Bildquelle: BaSt

 

Kommt die blaue Plakette  und bedeutet dies Fahrverbote für Dieselfahrzeuge?

Bundesumwelt- und Verkehrsministerium sind uneins, was neue Fahrverbote in Innenstädten betreffen könnte. Auch über die Ausgestaltung und Umsetzung solcher maßnahmen existiert augenscheinlich ein Dissens. Das Bundesumweltministerium konstatiert trotz der bisherigen Verbotsregelung hielten die Grenzwert-Überschreitungen bei Stickoxid in teilweise mehr als 80 deutschen Städten auch aufgrund des stetig steigenden Verkehrsaufkommens unvermindert an. Beschränkte Zufahrt für Dieselfahrzeuge, Sperren von belasteten Straßen – drastische Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung, wie sie das Bundesumweltministerium nun ins Gespräch bringt werden in vielen städten und Kommunen erörtert.

Vor allem an stark befahrenen Straßen in den Ballungsräumen sorgt Stickstoffdioxid für Probleme. Um dort die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheit zu schützen, hat das Bundesumweltministerium einen Vorschlag als Diskussionsvorlage unterbreitet. Damit können den Städten und Gemeinden künftig drei Instrumente zur Verfügung gestellt werden. Damit sollten Autos, die hohe Stickoxidwerte aufweisen, aus den Innenstädten herausgehalten werden. Es werden verschiedene Optionen vorgeschlagen, damit die Kommunen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse das für ihre Gemeinde beste Mittel auswählen können. Sie können sich auch dafür entscheiden, gar nichts zu tun, wenn dies vor Ort nicht erforderlich ist.

Grau und weiß und nicht mehr blau?

Eventuell kommt es statt zu blauen Plaketten auch zu anderen Farben. Gegen die Farbe blau spricht, dass eine blaue Plakette bereits zur Kennzeichnung von im Ausland zugelassenen Elektrofahrzeugen vorhanden ist. Nach dem Entwurf des Umweltministeriusm würden Benzin-Pkw der Abgasstufe Euro 1 und 2 und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 6 eine neue, graue Plakette, erhalten. Besonders NOx-emissionsarme Benzin-Pkw und Diesel-Pkw würden eine weiße Plakette erhalten. Reine Elektrofahrzeuge würden ebenfalls der weißen Plakette zugeordnet. Die Details sind im Verordnungsgebungsverfahren innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern abzustimmen.

Ein Sprecher des Verkehrsministeriums betonte am 19. Dezember 2016 in Berlin, es gebe für Städte bereits die Möglichkeit, Fahrverbote zu verhängen. Dennoch erhoffe das Verkehrsministerium sich über Instrumente wie eine gezielte Ausweitung von Elektromobilität in Innenstädten im öffentlichen Nahverkehr von Bussen, Carsharing-Fahrzeuge wie aber auch Taxis eine Verbesserung der Situation, OHNE dass es zu den umstrittenen Fahrverboten kommen muss. Die beiden Ministerien verfolgen demnach unterschiedliche Auffassungen und Lösungsansätze bei der Abgasproblematik und den bestehenden rechtlichen Optionen für Kommunen.

Das Umweltministeriums präferiert die Ausgabe einer Plaketten-Lösung durch die Kommunen, mit der Absicht nur noch Fahrzeuge mit hinreichend umweltfreundlichen Antrieben die Fahrt in eine Innenstadtzone zu gewähren. Der Vorschlag wird Ausnahmeregelungen für Anwohner vorsehen. Die blaue Plakette ist äußerst umstritten und wurde im August 2016 vom Bundesumweltministerium blockiert. Die Fortentwicklung der Umweltplakettenverordnung wurde auf Eis gelegt, um die Beratungen der Verkehrsministerkonferenz in den Entscheidungsprozess einfließen zu lassen. Die Verkehrsministerkonferenz hat Anfang Oktober keine ausreichenden Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung aufgezeigt. Dagegen haben alle 16 LandesumweltministerInnen Anfang Dezember bei der Umweltministerkonferenz erneut zusätzliche effektive Maßnahmen gefordert. Das Abzeichen würden nur Fahrzeuge erhalten, die so sauber sind, dass sie die Euro-6-Norm erfüllen und würde für den Dieselmotor vermutlich den Todesstoß versetzen. Diesel gelten als Hauptverursacher der Luftverschmutzung mit Stickoxiden. Alternativ könnten die Kommunen an geraden Datumstagen nur Autos mit geraden Kfz-Endziffern hereinlassen, während an ungeraden Tagen Autos mit ungeraden Ziffern die Innenstadtzone befahren dürfen.