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Covid-19: Kia gewährt gewährt beim Wartungsintervall 2.000 Kilometer Aufschub

Kia Carens - Bildnachweis: MOTORMOBILES

  

Kulante Regelung



Fahrzeugbesitzer, die die Wartungsintervalle nicht einhalten, gefährden ihren Garantieanspruch, wenn ein späterer Schadensfall auf eine nicht oder zu spät durchgeführte Wartung zurückzuführen ist. Aufgrund der Corona-Krise kann es zurzeit aber dazu kommen, dass Betriebe geschlossen sind oder nur eingeschränkt arbeiten und erforderliche Wartungen daher nicht fristgerecht durchgeführt werden können. Den betroffenen Kunden hilft Kia jetzt mit einer kulanten Regelung: Für Kia-Fahrzeuge, die nachweislich zwischen dem 1. Februar und dem 31. Mai 2020 zu einer Wartung hätten kommen sollen, gilt ab sofort eine einmalige Sonderkulanz von 2.000 Kilometern, jedoch ist der Wartungstermin bis spätestens zum 30. Juni 2020 nachzuholen.

Kulanz gewährt Kia auch bei Fahrzeugen, deren 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie Ende Mai 2020 ausläuft und bei denen eine Reparatur auf Basis eines berechtigten Garantieanspruchs nicht mehr rechtzeitig durchgeführt werden konnte. Auch hier gilt die Kulanz von 2.000 Kilometern, jedoch ist der Reparaturtermin bis spätestens zum 30. Juni 2020 nachzuholen. „Kia ist bekannt als eine Marke mit einem einzigartigen Qualitätsversprechen. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir unsere Kunden auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten bestmöglich unterstützen“, sagt Steffen Cost, Geschäftsführer von Kia Motors Deutschland.

Seit 2010 gewährt die Marke europaweit für alle neu zugelassenen Fahrzeuge die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie (max. 150.000 km), die sich bei Fahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieb auch auf die Antriebsbatterie** erstreckt. In den ersten drei Jahren gilt diese Garantie ohne Kilometerbegrenzung. Hinzu kommen zwölf Jahre Garantie gegen Durchrostung ohne Kilometerbegrenzung sowie fünf Jahre Lackgarantie (max. 150.000 Kilometer).