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Covid-19: VW und Audi verlängern Garantie um drei Monate

Bildnachweis: Volkswagen

Kulanz bei der Garantiefrist

 

Die Marken Audi und Volkswagen Pkw verlängern die Garantiefristen für Neuwagen um drei Monate. Dies gilt für alle in Europa oder für den europäischen Markt produzierten Fahrzeuge, deren zweijährige Neuwagengarantie oder Anschlussgarantie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020 ausläuft. Die Verlängerung gilt für drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- beziehungsweise Anschlussgarantie.

Die Audi-Anschlussgarantie im Zuge der Garantieverlängerung findet unter Beibehaltung der Laufleistungsbegrenzung statt. Falls in einem Markt eine Neuwagengarantie mit Laufleistungsbegrenzung vergeben wurde, bleibt diese ebenfalls bestehen. Sollte sich die Verlängerung der Neuwagengarantie mit dem Beginn der Audi-Anschlussgarantie überschneiden, wird der Start der Anschlussgarantie kostenlos um drei Monate nach hinten geschoben.
 
Volkswagen verlängert weltweit Neuwagen- und Anschlussgarantien um drei Monate – Bildnachweis: VW