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DEKRA warnt vor Alkoholfahrten in der Vorweihnachtszeit – Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt das Unfallrisiko deutlich

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Nicht nur den Heimweg planen! Wenn Alkohol getrunken wird, ist es ratsam, erst gar nicht mit dem Auto zur Feier zu fahren.

Besonnen besinnlich

Die Vorweihnachtszeit ist eine besinnliche Zeit – und eine gesellige Zeit. Verkehrsteilnehmer sollten deshalb auf Weihnachtsmärkten und Weihnachtsfeiern besonnen bleiben und ihren Alkoholkonsum kontrollieren. Am sichersten ist es, auf Alkohol ganz zu verzichten, wenn man sich hinters Steuer oder den Zweiradlenker setzt. Wer in geselliger Runde bei der Weihnachtsfeier Alkohol trinkt, plant am besten den sicheren Hin- und Heimweg schon im Voraus. 

Schon vor dem Feiern die sichere Hin- und Heimfahrt planen

Die Polizei setzt zum Jahresende in vielen Regionen Deutschlands auf verstärkte Kontrollen. Für motorisierte Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt generell die Null-Promille-Grenze. Für alle anderen Kraftfahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze. Ab dieser Alkoholkonzentrationen im Blut ist das Fahren eine Ordnungswidrigkeit und wird – beim ersten Mal – mit vier Wochen Fahrverbot und einer Geldbuße von 500 Euro geahndet. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) gilt die Fahrt als Straftat und der Führerschein ist mindestens ein Jahr weg.

Der Führerschein kann schon ab 0,3 Promille BAK in Gefahr sein, wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. „Ab 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration steigt das Unfallrisiko deutlich an“, erläutert Dr. Thomas Wagner, Verkehrspsychologie bei DEKRA. „Wir empfehlen deshalb, auf dem Weihnachtsmarkt grundsätzlich auf Alkohol zu verzichten oder das Auto oder Zweirad stehen zu lassen.“

Denn schon ein oder zwei Gläser können zu viel sein: Der Alkohol wird von Personen unterschiedlich schnell im Blut aufgenommen. Großen Einfluss darauf haben Trinkmenge, -geschwindigkeit und begleitende Mahlzeiten. Wieviel Alkohol in Glühwein und offen ausgeschenkten Mischgetränken auf Weihnachtsmärkten enthalten ist, lässt sich zudem nur schwer einschätzen.

Tipps der DEKRA Verkehrsexperten: Besonnen durch die besinnliche Zeit

  • Nicht nur den Heimweg planen! Wenn Alkohol getrunken wird, ist es ratsam, erst gar nicht mit dem Auto zur Feier zu fahren.
  • Der Alkoholabbau verläuft langsamer als viele denken (durchschnittlich 0,1 bis 0,15 Promille BAK pro Stunde). Den Alkoholabbau kann man nicht durch Kaffee, Schwitzen, Schlafen oder andere „Tricks“ beschleunigen.
  • Vorsicht, Restalkohol! Wer bis spät in die Nacht feiert, sollte sicher sein, dass der Alkohol wieder so weit abgebaut ist, dass er wieder fahren darf.
  • Alkohol und Medikamente können gefährliche Wechselwirkungen auslösen. Drogen sind im Straßenverkehr tabu.
  • Auch Fahrradfahrer dürfen nicht alkoholisiert fahren. Spätestens ab 1,6 Promille BAK gelten sie als fahruntauglich und müssen den Führerschein abgeben.