Wettbewerblich ausgerichtet: Entscheidung im Sinne des Verbraucherschutz
Der Bund hat im Designgesetz eine sogenannte Reparaturklausel eingeführt. Danach entfällt der Designschutz für sichtbare Ersatzteile zum Beispiel beim Auto. Damit soll der Wettbewerb insbesondere auf dem Markt für sogenannte sichtbare Autoersatzteile geöffnet werden. In der Folge sind günstigere Reparaturen zu erwarten. Verbraucher und Reparaturwerkstätten sollen durch die Lockerung an günstigere Ersatzteile in Erstausrüstungsqualität wie Außenspiegel, Karosserieteile, Scheinwerfer, und andere äußere Fahrzeugbestandteile von freien Anbietern erwerben können. Bisher schützte das Designgesetz die Hersteller vor einem Wettbewerb durch freie Anbietern. Der Designschutz gewährte den Herstellern auf dem deutschen Markt ein De-facto-Monopol. Die freien Teilehersteller und Händler – und damit auch der Verbraucher – dürften von der Marktöffnung profitieren. Ökonomen taten sich mit den vorgebrachten Argumenten sichtlich schwer. Die dynamischen Veränderungen einer Marktöffnung dürften das Preisniveau für Ersatzteile signifikant senken. Schätzungen gehen von bis zu 10% aus.
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