Technik-Vorschriften
Die deutschen Autohersteller sperren sich ungeachtet der Positionierung des Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gegen die Hardware-Nachrüstung älterer Diesel-Autos. Das Bundesverkehrsministerium BMVI veröffentlichte heute am Freitag den 28. Dezember die technischen Vorschriften und Mindesterfordnernisse für die Nachrüstung, um die Anforderungen für wirksame Systeme zu definieren. Ziel sei die Vermeidung von Fahrverboten von Fahrzeugen mit „Euro-4″- und Euro-5“-Dieselmotoren. Hinsichtlich der Machbarkeit von Hardware-Nachrüstungen bei PKW hatte sich bereits die Expertenrunde 1 des Nationalen Forums Diesel mit den technischen und rechtlichen Fragestellungen beschäftigt. Der Abschlussbericht wurde am 20. November 2018 abschließend behandelt.
Autobauer skeptisch und raten unverändert ab
Die Bundesregierung hat für die Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw ein geeignetes Prüf- und Nachweisverfahren entwickelt, das Grundlage für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist und in 2019 schnellstmöglich als Anlage in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wird.
Die Erteilung einer ABE durch das KBA wird bereits im Vorgriff auf die StVZO-Änderung auf Basis der veröffentlichten Prüf- und Nachweisvorschriften möglich sein. Hierzu hat das Scheuer-Ministerium eine Prüf- und Nachweisverfahren entwickelt, das Grundlage für eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist und 2019 schnellstmöglich als Anlage in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wird. „Die Erteilung einer ABE durch das KBA wird bereits im Vorgriff auf die StVZO-Änderung auf Basis der veröffentlichten Prüf- und Nachweisvorschriften möglich sein“, so das Bundesverkehrsministerium. Die Details für die Anforderung der Systeme werden indes erst im Januar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Autohersteller sowie Auto-Verbände raten von Hardware-Nachrüstungen durch Drittanbieter bei Diesel-Pkw ab und stehen entsprechenden Umrüst-Lösungen kritisch gegenüber, da hier unter anderem Gewährleistungsansprüche nicht geregelt sind und teilweise Fahrzeuge wegen des knappen Bauraums nicht umgerüstet werden können.
„Alle uns bisher bekannten Konzepte weisen Nachteile für unsere Kunden auf, etwa Mehrverbrauch und damit erhöhte CO2-Emission, zum Teil auch Leistungsreduzierung“, warnt Volkswagen Entwicklungsvorstand Frank Welsch.
Anders als in Medien dargestellt, lassen sich – so Welsch – nicht alle Euro 5-Fahrzeuge nachrüsten und nicht alle werden einen Richtwert von 270 mg/km unterschreiten, um von drohenden Einfahrverboten ausgenommen zu werden. Auch sei die dauerhafte Funktionssicherheit der Technik aus Sicht von Volkswagen nicht zu gewährleisten. Nach Welsch steckt die Tücke im Detail: Ein Euro 5-Fahrzeug mit einer elf Jahre alten Motorengeneration auf den Stand eines modernen Euro 6-Fahrzeugs aufzurüsten, ist aus technischer Sicht nicht möglich.
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