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Die größten Irrtümer beim Internationalen Führerschein – Der ADAC klärt auf

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) informierte gerade über die wichtigsten rechtlichen Neuregelungen im Fahrerlaubnisrecht.

Nun informiert der ADAC zu den Fallstricken des Internationalen Führerschein.

Die größten Irrtümer beim Internationalen Führerschein / ADAC 
beantwortet wichtige Fragen zum Dokument

Winterzeit ist auch Fernreisezeit. Autofahrer benötigen in 
Urlaubsländern oft den Internationalen Führerschein. Der ADAC 
beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Dokument.

1.   Der Internationale Führerschein gilt als einzelnes Dokument.

Falsch. Er ist eine Übersetzung und als Zusatzdokument nur mit dem 
nationalen Führerschein gültig. Er erleichtert der Polizei im Ausland
die Überprüfung.

2.   Es gibt ihn kostenlos bei der Gemeinde. 

Falsch. Er muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden und 
kostet 15 Euro.

3.   Er gilt unbefristet. 

Falsch. Die Gültigkeit beträgt in der Regel drei Jahre.

4.   Den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein darf ich 
behalten, wenn ich den Internationalen Führerschein beantragt habe.

Falsch. Das Dokument gibt es nur bei gleichzeitigem Umtausch des 
alten in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat.

5.   Er ist nur in Ländern außerhalb Europas erforderlich. 

Falsch. In Europa wird er beispielsweise für Albanien, Moldawien, 
Russland, der Ukraine und Weißrussland empfohlen.

6.   In manchen Ländern ist er sogar Pflicht. 

Richtig. In vielen außereuropäischen Ländern wie zum Beispiel in 
Ägypten. Nicht benötigt wird er in den EU-Staaten, in Norwegen, 
Liechtenstein, Island und der Schweiz.

7.   In den USA benötige ich den Internationalen Führerschein.

Richtig. Aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage für die Anerkennung
deutscher Führerscheine wird die Mitnahme immer dringend empfohlen.

8.   In einigen Ländern komme ich beim Fahren ohne Internationalen 
Führerschein sogar ins Gefängnis. 

Richtig. Nach den jeweiligen nationalen Strafvorschriften ist unter 
Umständen auch eine Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis 
nicht auszuschließen.

9.   Wenn mir im Ausland der Internationale Führerschein gestohlen 
wurde, darf ich mit meinem deutschen Führerschein bis zum Ende der 
Reise weiterfahren. 

Falsch. In den Ländern, in denen der internationale Führerschein 
vorgeschrieben ist, wird man nach einem Verlust so behandelt, als ob 
von Anfang an keiner vorlag. Daher ist in diesem Fall unbedingt eine 
Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei ratsam.

10.   Bei einem Fahrverbot in Deutschland darf ich im Ausland mit dem
Internationalen Führerschein weiterfahren. 

Falsch. Für die Dauer des Fahrverbots in Deutschland müssen alle 
Führerscheine, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, in
amtliche Verwahrung gegeben werden. Wer trotz Fahrverbots in 
Deutschland im Ausland ein Fahrzeug fährt, muss mit teils 
empfindlichen Geldbußen oder -strafen rechnen.