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Diesel-Rücknahmeversprechen für BMW-Leasingkunden

Bildnachweis: BMW

 

Ab 15.03.2018 erhalten Kunden mit einem Leasingvertrag für ein BMW Diesel Neu- oder Vorführfahrzeug ein Rücknahmeversprechen: Sollten während der vertraglichen Leasingdauer in einem Umkreis von 100 km um den Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Leasingnehmers Fahrverbote in Kraft treten, die das geleaste Fahrzeug betreffen, können Leasingkunden auf der Grundlage des Diesel-Rücknahmeversprechens in einen vergleichbaren Anschlussvertrag über ein anderes Fahrzeug der BMW Group eintreten.

In Folge der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu möglichen Diesel-Fahrverboten in Städten ist die Unsicherheit bei Autofahrern und Kunden weiter groß. Die BMW Group ist überzeugt, dass es möglich und erstrebenswert ist, die Luftqualität weiter zu verbessern und gleichzeitig die Mobilität der Menschen zu sichern – auch mit Dieselfahrzeugen. Das Unternehmen vertraut auf eine sinnvolle Umsetzung und Ausgestaltung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend, dass moderne Diesel­fahrzeuge keinen Beschränkungen unterliegen. Daher möchte die BMW Group das Vertrauen ihrer Kunden mit der Möglichkeit des flexiblen Fahrzeugwechsels stärken.

Neben dem ab 15. März zur Verfügung stehenden Diesel-Rücknahmeversprechen bietet die BMW Group zudem eine Umweltprämie mit dem Ziel der Flottenver­jüngung und der damit verbundenen positiven Wirkung auf Ressourcen, Klima und Umweltqualität an. Für Halter von Dieselfahrzeugen mit Euro 4 Abgasnorm oder älter, die ihren Wagen beim Händler in Zahlung geben, gibt es modellabhängig eine Umwelt­prämie von 2.000 Euro beim Erwerb eines BMW oder MINI Neuwagens, bzw. 1.500 EUR bei einem Vorführwagen oder Jungen Gebrauchten. Bedingung ist, dass dieser ein BMW i3, ein Plug-in-Hybrid oder ein Euro 6 Neufahrzeug (Erstzulassung) der Marken BMW oder MINI mit einem CO2-Ausstoß von maximal 130 Gramm pro Kilometer (im NEFZ) ist. Diese Aktion gilt bis zum 30.6.2018.