MOTORMOBILES

Das Automagazin im Internet

Einheitliche Guidelines für Erprobungsfahrzeuge: TÜV Nord bringt die intelligente Sicherheit voran

Ob Testfahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, entscheiden die jeweiligen Bundesländer – Bildnachweis: TÜV-Nord

 

 

 

 

 

 

Sicherheit steht an erster Stelle

Genehmigungsverfahren für Erprobungsfahrzeuge sind langwierig. Ob diese auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, entscheiden die jeweiligen Bundesländer. TÜV Nord arbeitet in Gremien mit, um einheitlichen Guidelines für die Prüfung von Testfahrzeugen zu erstellen.

Sicherheit steht in Deutschland an erster Stelle – vor allem wenn es um die Erprobung neuer Technologien im Straßenverkehr geht. Damit Fahrzeuge zu Testzwecken im öffentlichen Raum unterwegs sein dürfen, benötigen die Hersteller eine Ausnahmegenehmigung. Hierzu prüfen anerkannte Sachverständige die Fahrzeuge und stellen sicher, dass durch die Teilnahme am Straßenverkehr keine Gefährdung für andere entsteht.

Der Prozess für die Zulassung von Erprobungsfahrzeugen, in denen neue Technologien für die Automationslevel 3 und höher verbaut ist, gestaltet sich bisher noch relativ kompliziert und langwierig. Laut § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entscheiden die Behörden der Bundesländer einzeln darüber, ob die allgemeinen Anforderungen an die Sicherheit und den Umweltschutz eingehalten werden und eine Ausnahme-Genehmigung erteilt werden kann.

Die Gremiumsarbeit der Arge TP21 begann im Sommer 2017. Nach aktueller Schätzung von Jürgens treten die Guidelines bereits im ersten Halbjahr 2019 in Kraft. Damit soll der technologische Übergang hin zu einer intelligenten Sicherheit bei Fahrzeugen beschleunigt werden.