Flickenteppich
Die im April 2020 in Kraft getreten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), ist nach Aufassung von Rechtsexperten möglicherweise aufgrund eines Formfehlers ungültig. Der Formfehler begründet sich in der fehlenden Angabe eines Bezug (sogenannte Zitiergebot) auf die entsprechende Rechtsgrundlage. Der fehlende Hinweis auf den § 26a Abs.1 Nr. der StVO ist aus Sicht vieler Rechtsexperten ein Formfehler, der zu einer Unwirksamkeit für damit begründete Fahrverbote führen müsste.
Erste Bundesländer haben die Behörden bereits angewiesen, als Bemessungsgrundlage den alten Bußgeldkatalog für alle offenen und zukünftigen Verfahren anzuwenden. Bundesweit droht hiermit ein Flickenteppich mit unterschiedlichen Auslegungen in den Bundesländern trotz bundesweit einheitlicher Straßenverkehrsodnung. Bereits zuvor hatten Automobilclubs auf die unterschiedlichen Auslegungen hingewiesen, nachdem Bundesverkehrsminister Scheuer angekündigt hatte, die von vielen Bürgern als zu drastisch empfundenen Erhöhungen der Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zu überarbeiten.
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