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Gasautos in der Krise: Bundeskabinett kappt Steuervorteil für Autogas (LPG)

Bildnachweis: DFVG

Steuervergünstigung für Autogas (LPG) läuft aus

 

Auch bei Erdgas (CNG) läuft der Vorteil langsam aus

Der heute gefasste Beschluss des Bundeskabinetts zum Energiesteuergesetz streicht ab 2019 den Steuervorteil für Autogas. „Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, diesen Beschluss zu korrigieren“, kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG). Er stehe im Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Darüber hinaus ignoriere er den Klimaschutzplan 2020 sowie den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Juli 2015, der ebenfalls für eine Fortsetzung des Steuervorteils aller Gaskraftstoffe votiert habe.

Die Bundesregierung enttäusche mit ihrem Beschluss das Vertrauen von 480.000 Autogas-Nutzern in Deutschland. Ihnen sei jahrelang immer wieder signalisiert worden, dass die steuerliche Begünstigung von Autogas über 2018 hinaus verlängert werde. Auch angesichts der ehrgeizigen politischen Ziele zur Luftreinhaltung und Treibhausgasreduktion sei die Entscheidung nicht erklärbar. „Eine erst kürzlich vorgelegte Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes belegt: Autogas-Pkw sind Diesel-Fahrzeugen unter realen Fahrbedingungen beim Stickoxidausstoß deutlich überlegen. Moderne Benziner schlagen Autogasfahrzeuge beim Feinstaub um Längen“, erläuterte Scharr. Auch zur Treibhausgasreduktion trage Autogas signifikant bei: Im Vergleich zu fossilen Benzin-Kraftstoffen spare der Alternativkraftstoff 21 Prozent CO2 ein, im Vergleich zu fossilen Diesel-Kraftstoffen 23 Prozent CO2 pro Energieeinheit. Der DVFG werde sich weiter intensiv für die Fortsetzung der steuerlichen Begünstigung von Autogas engagieren, bekräftigte Scharr.

Erdgas (CNG) als Kraftstoff soll nach dem Willen der Bundesregierung bis 2026 steuerlich vergünstigt bleiben

Das Kabinett hat nun beschlossen, diese derzeit bereits geltende Regelung bei CNG im Gegensatz zu LPG über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern. Das Gesetz passe im Wesentlichen nationale Regelungen an das EU-Recht an. Die Steuerbegünstigung für das sogenannte Compressed Natural Gas (CNG) soll aber in den letzten drei Jahren stufenweise zurückgefahren werden.

 

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.