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Geldwerter Vorteil: Bundesrat stimmt Steuerentlastung auf 0,5-Prozentregel für Elektro-Dienstwagen zu

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Mitsubishi Outlander PHEV 2019 – Bildnachweis: MOTORMOBILES


Änderung des Einkommensteuergesetzes gebilligt

Der Bundesrat hat am Freitag die Steuerentlastung für Elektro-Dienstwagen abgesegnet. Das Gesetz soll noch im November in Kraft treten. Künftig wird die Privatnutzung eines elektrifizzierten Diestwagen – dazu zählen Elektroautos und von außen aufladbaren Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybrid) – mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert.

Die Beg+nstigung der Dienstwagen-Besteuerung soll mehr klimafreundliche Wagen auf Deutschlands Straßen bringen und Unternehmen zum Umstieg ermuntern. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes wurde am Freitag nach dem Bundestag auch von den Vertretern der 16 Länder im Bundesrat druchgewunken. Die Privatnutzung eines Dienstwagen wird mit einem Prozent des Listenpreises (inklusive Sonderausstattung) pro Kalendermonat versteuert. Für Elektrofahrzeuge die zwischen 2019 und Ende 2021 gekauft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 sollen bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug oder vergleichbare Aufwendungen nur zur Hälfte zu berücksichtigen“ (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG). 

Zudem machte die Länderkammer den Weg für steuerfreie Jobtickets frei. Damit können Unternehmen ihren Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewähren.