Änderung des Einkommensteuergesetzes gebilligt
Der Bundesrat hat am Freitag die Steuerentlastung für Elektro-Dienstwagen abgesegnet. Das Gesetz soll noch im November in Kraft treten. Künftig wird die Privatnutzung eines elektrifizzierten Diestwagen – dazu zählen Elektroautos und von außen aufladbaren Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybrid) – mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert.
Die Beg+nstigung der Dienstwagen-Besteuerung soll mehr klimafreundliche Wagen auf Deutschlands Straßen bringen und Unternehmen zum Umstieg ermuntern. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes wurde am Freitag nach dem Bundestag auch von den Vertretern der 16 Länder im Bundesrat druchgewunken. Die Privatnutzung eines Dienstwagen wird mit einem Prozent des Listenpreises (inklusive Sonderausstattung) pro Kalendermonat versteuert. Für Elektrofahrzeuge die zwischen 2019 und Ende 2021 gekauft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 sollen bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug oder vergleichbare Aufwendungen nur zur Hälfte zu berücksichtigen“ (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG).
Zudem machte die Länderkammer den Weg für steuerfreie Jobtickets frei. Damit können Unternehmen ihren Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewähren.
Hallo,
Ich denke dass es kaum Jemanden gibt, der Richtung die hier eingeschlagen wird, zu mehr umweltschonenderen Elektromobilität, nicht richtig findet.
Allerdings ist die Zusatzbedingung, dass diese Regel erst für Neuanschaffungen am Jan. 2019 gilt ein deutlicher Nachteil für diejenigen, die bereits vor der neuen Regelung
sich ein ökologischeres Fahrzeug gekauft haben nun aber
Monat für Monat das doppelt an den Staat abgeben müssen als Jemand der nun ab Jan. den gleichen Elektro oder Hybrid kauft. Diese offensichtlich ungerechte Steuerlast die ja nicht für die Vergangenheit bezahlt wird sondern für den aktuell genutzen Vorteil des Firmenwagens ist auch für die Unternehmen, welche die Elektromobilität bereits fördern ein Schlag ins Gesicht. Die Regel stellt zwar keinen unmittelbaren Nachteil für die Unternehmen dar, aber Mitarbeiter die sich in den letzten Monaten bereits zur Elektromobilität entschieden haben müssen sich nun auf vergleichweise Einbußen von 150 bis 200 Euro Netto gefasst machen.
Man sollte sich nicht wundern wenn nun reihenweise betroffene Mitarbeiter ihren bereits angemeldeten elektro Firmenwagen vorzeitig abgeben und sich wieder einen privaten, wohlmöglich wieder einen reinen Benziner kaufen um die für Sie enstandene Ungleichbehandlung nicht tragen zu müssen.
Abhilfe könnte hier nur das Unternehmen schaffen indem es die bereits vor der neuen Regel gekauften Fahrzeuge von Ihren Mitarbeitern zurücknimmt veräußert und den Mitarbeitern die unmittelbare Neubestellung von „ökologischen“ Autos erlaubt.