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Myright hat am Landgericht Braunschweig eine Musterklage gegen Volkswagen eingereicht

Landgericht Braunschweig


VW sieht sich mit einer neuen Argumentation von Klägern konfrontiert

Im Abgasskandal wird Volkswagen mit einer neuen Klage konfrontiert. Der Rechtsdienstleister MyRight hat seine Klageandrohung wahr gemacht und am Dienstag eine erste Musterklage gegen den Volkswagen-Konzern am Landgericht Braunschweig eingereicht. In den kommenden Tagen will MyRight ähnliche Klagen an Gerichten in Berlin und München einreichen. Der Rechtsdienstleister lässt sich Schadenersatzsprüche von VW-Kunden abtreten, um diese in Kooperation mit der US-Kanzlei Hausfield vor Gericht durchzusetzen.

MyRight argumentiert Beweise dafür zu haben, dass Volkswagen die manipulierten Dieselautos nie hätte verkaufen dürfen – und sieht den Konzern daher in der Pflicht für eine Rücknahme. Die Typengenehmigung (technischen EG-Übereinstimmungsbescheinigungen) werde auch durch die Reparatur der Fahrzeuge nicht wieder gültig. Zentrale Punkt wird sein, ob VW gegen eine EU-Richtlinie verstoßen hat. Die EU-Richtlinie regelt, dass neue Fahrzeuge nur zur Verwendung im Straßenverkehr verkauft werden dürfen, wenn sie eine gültige Übereinstimmungsbescheinigung besitzen. Dies ermöglicht aus Sicht von Christopher Rother, Deutschland-Repräsentant der US-Kanzlei Hausfeld, Schadensersatzforderungen gegen VW. Bisher beruhten die meisten Klagen auf Sachmängelhaftung oder arglistige Täuschung. myRight – Bild: Myright