GTÜ: Oldtimer sollten rechtzeitig weitergegeben werden
Sammler von klassischen Automobilen und Zubehör haben ihre ganz speziellen Vorlieben und gute Gründe, warum sie ein Fahrzeug oder auch wertvolle Automobilia aufgehoben haben. Sie leben bis ins hohe Alter mit ihren Preziosen und sind nur selten bereit, das Hobby tatsächlich mit ihren Nachkommen zu teilen. So, wie der Mittelstand ein Nachfolgeproblem zu bewältigen hat, ist auch die Übertragung von Sammlungen problematisch.
Der Automobilexperte Johannes Hübner vom Beratungsunternehmen Autoconsult in Friedberg befürchtet, dass es in den nächsten zehn Jahren zu massiven Marktveränderungen kommen wird, weil jetzt die Generation der ersten Sammler (meist hochbetagt) abtritt und ihren Nachlass nur bedingt geregelt hat. Wer 1988 mit 40 Jahren einen Klassiker gekauft hat, ist heute 70 Jahre alt, die meisten Käufer aber waren damals schon um die 50 – die Generation der 70- bis 80-Jährigen prägt die Klassikszene und auch das Clubleben.
Nur wenige Oldtimerbesitzer haben ihre Fahrzeuge so dokumentiert, dass ihre Geschichte und die Reihe der Vorbesitzer ebenso dokumentiert ist, wie die Nutzung und der Service über die Jahre und zu den meisten Fahrzeugen gibt es keine qualifizierten und aktuellen Gutachten. Sobald sich der bisherige Nutzer gesundheitsbedingt etwas weniger um seine Oldies kümmert, ist die Chance auf eine qualifizierte Bewertung gering – die wertvolle Sammlung wird zu Zufallspreisen angeboten. Hinzu kommt, dass die möglichen Erben den kommenden Erblasser in den seltensten Fällen auf seine Preziosen ansprechen, weil sie den Senioren nicht den Eindruck vermitteln möchten, die Klassiker schon zu Lebzeiten übernehmen zu wollen. Dabei ist genau dies der einzige Weg, mit dem oft sehr wertvollen Erbe sachgerecht umzugehen.
Und weil zu den klassischen Fahrzeugen auch eine spezifische Expertise gehört, muss gleichzeitig darauf geachtet werden, dass das Wissen um die Eigenheiten und den Unterhalt eines Oldtimers mit weitergegeben wird.
Rechtzeitig die Nachfolge regeln
Wie bei Immobilien und anderem Vermögen auch, sollten die Eigentümer frühzeitig qualifizierte Gutachten anfertigen lassen, die eine Bewertung der Objekte möglich machen. Zu jedem Fahrzeug und auch zu Sammlungen von Automobilia sollte eine separate Dokumentation gehören, die ihren Platz im Safe bei den übrigen Vermögensunterlagen hat. In dieser Einzeldokumentation sind alle Daten zum jeweiligen Objekt samt Papieren, Fahrgestellnummern, Vorbesitzerfolge, Fotos und Gutachten zusammenzufassen. Auch dafür gibt es geeignete Beratungsunternehmen, die sich um die zweifelsfreie Dokumentation kümmern. Sodann sollte die Weitergabe wichtiger Güter mit Familie und Angehörigen besprochen werden. Dabei kommen Verkauf, Weitergabe unter Wertanrechnung und auch Schenkung in Betracht – Regelungen, die bei fachgerechter Durchführung keine nachteiligen Auswirkungen auf das sonstige mögliche Erbe haben. Eine beratende Begleitung durch Anwalt und Steuerberater ist dabei empfehlenswert.
Mit einer Verfügung und auch im Testament kann der spätere Erblasser detailliert festlegen, was für den Fall von Krankheit oder Tod geschehen soll und dabei auch die zurückbleibenden Lebensgefährten und/oder Kinder bedenken. Falls gute Freunde bedacht werden sollen, muss dies rechtzeitig, am besten notariell beglaubigt, festgehalten werden, um Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden. Immer wieder kommt es vor, dass einzelne Objekte etwa an Museen verliehen werden und der Verbleib dieser Fahrzeuge und die Verfügung darüber im Erbfall plötzlich unklar ist. Deshalb sollten auch in solchen Fällen Verfügungen oder Leihverträge erstellt werden.
Ganz schwierig ist die Sachlage bei Fahrzeugen, die Dritten etwa zur Reparatur oder Restaurierung überlassen wurden. Denn in den meisten Fällen gibt es keine detaillierten Arbeitsaufträge und dazugehörige Kostenvoranschläge. Im Erbfall wird die Werkstatt ihr Zurückbehaltungsrecht geltend machen, bis die meist nicht zweifelsfrei bezifferbaren Reparaturkosten beglichen sind.
„Es hat keinen Sinn, sich vor den Übertragungsregelungen zu drücken“, so Autoconsult-Experte Johannes Hübner, „denn je weniger Zeit und Kraft man für diese komplizierten Dinge aufwenden kann, desto nachteiliger für alle Beteiligten kann die Übertragung von Oldtimern, Sammlungen und Automobilia werden.“ Es steht zu befürchten, dass viele wertvolle Fahrzeuge und Memorabilia zum Nachteil der heutigen Besitzer und ihrer Erben vermarktet werden, wenn keine qualifizierte Vorsorge getroffen wurde. „Ein Klassiker kann heute leicht mehr wert sein, als eine Immobilie,“ so Oldtimerexperte Hübner, „deshalb sollte auch für diese wertvollen Mobilien die gleiche Sorgfalt verwendet werden, um das Lebenswerk des Sammlers in eine sichere Zukunft zu führen.“
Vielen Dank für diesen Beitrag zur Vererbung von Oldtimern. Gut zu wissen, dass man dringend entsprechende Details einfügen solle, wenn man sein Testament erstellt, besonders wenn Oldtimer Dritten zur Reparatur überlassen wurden. Ich wollte mich sowieso demnächst um die Testamenterstellung kümmern und werde das dann bedenken.
Vielen Dank für diesen Artikel zum Vererben von Oldtimern. Gut zu wissen, dass man für jedes Erbstück gesonderte Dokumente haben sollte, die sicher verwahrt werden. Ich werde mal einen Anwalt für Erbrecht fragen, wie ich mich darum am besten kümmere.
Mein Opa sammelt seit Jahren Oldtimer und ist leider letztes Jahr krank geworden. Meine Brüder und ich finden es wichtig, dass keiner von uns nachteilige Auswirkungen auf das sonstige mögliche Erbe bekommt. Ich denke, dass es Sinn machen könnte bei rechtlichen Dingen zu einem Fachanwalt zu greifen, vor allem weil Oldtimer ja viel wert sind.