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Online-Fahrzeugzulassung seit dem 01. Oktober 2019 möglich

Die Online-Kfz-Zulassung ist seit dem 01.10.2019 möglich

Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) des BMVI

Seit dem 01. Oktober 2019 wurde die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Bürger können nunmehr alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln. Mit Inkrafttreten der „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ wurde die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen ermöglicht (Stufe 3) – für ausgewählte Fälle auch vollautomatisiert. Im nächsten Schritt (Stufe 4) ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen. Insbesondere Unternehmen sollen hiervon profitieren.

Die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung ist erstmals für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung möglich. Bei der Umschreibung besteht für den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen. Das Onlineverfahren steht nur für Fahrzeuge mit Zulassung nach dem 01. Januar 2015 zur verfügung, da Kennzeichen erst seitdem über die notwendigen neuen Plaketten verfügen. Desweiteren werden ein Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie jeweils mit Sicherheitscodes versehene Zulassungsbescheinigungen und Stempelplaketten auf den Kfz-Kennzeichen benötigt.

Der fahrzeugindividuelle Datensatz aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht digital zur Verfügung. Die Fahrzeughersteller sind national zur digitalen Übermittlung der Datensätze an eine zentrale Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, sodass die Daten für die Prüfung von technischen Fahrzeugeigenschaften, insbesondere im internetbasierten Zulassungsverfahren zur Verfügung stehen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  1. Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
  4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  6. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  7. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) – ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“