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VDE will Lücke bei der eichrechtskonformen Abrechnung schließen

Elektromobilität: eine eichrechtskonforme Abrechnung des Stroms beim Laden von Elektrofahrzeugen ist laut VDE noch nicht vollumfänglich geklärt – Bildnachweis: VDE

 

Neue Arbeitsgruppe erarbeitet VDE-Anwendungsregel für einheitliche Konformitätsbewertung

Noch immer ist die eichrechtskonforme Abrechnung des Stroms beim Laden von Elektrofahrzeugen nicht vollumfänglich geklärt. Zwar hat der Regelermittlungsausschuss (REA) eine erste technische Regel – REA-Dokument 6-A „Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes für Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität“ – veröffentlicht, auf deren Basis Konformitätsbewertungsverfahren gestartet werden können. Allerdings sind hier viele Anforderungen zu Prüfbedingungen und Konformitätsbewertungen nur unzureichend geklärt. Um die Lücke bei der eichrechtskonformen Abrechnung zu schließen, hat VDE|DKE jetzt unter anderen Hersteller von Messgeräten, -systemen und Ladeinfrastrukturen, Anwender und Konformitätsbewertungsstellen in der Arbeitsgruppe „Regeln für Elektrizitätsmesssysteme im Fokus der Elektromobilität“ zusammengeführt.

Gemeinsam mit dem VDE-Institut, das seine Expertise als Prüf- und Zertifizierungsinstitut für Elektromobilität miteinbringt, bietet VDE|DKE den Teilnehmern die neutrale Plattform, fehlende Prüfanforderungen und -kriterien zu beschreiben und ein für die Konformitätsbewertung heranzuziehendes Regelwerk zu schaffen. Dieses Regelwerk wird dann als VDE Anwendungsregel „AR 2418-3-100 Elektromobilität: Messsysteme für Ladeeinrichtungen“ veröffentlicht und anschließend in die europäische und internationale Normung eingebracht.