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Verkehrsgerichtstag in Goslar: ADAC plädiert für Musterklagen als Konsequenz aus der Abgaskrise

Bildnachweis: ADAC

Lehre aus der Abgaskrise: Der ADAC fordert auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar ein kollektives Rechtsinstrument

Auf dem Feld des kollektiven Rechtsschutzes besteht in Deutschland akuter Handlungsbedarf

Die zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen um manipulierte Diesel-Abgaswerte, die zu widersprüchlichen Urteilen geführt haben, belegen die Notwendigkeit eines kollektiven Rechtsinstruments für Verbraucherangelegenheiten in Deutschland. Zu diesem Schluss kommt der ADAC, der betroffenen Mitgliedern seit mehr als einem Jahr beratend zur Seite steht.

„Die Abgaskrise zeigt, dass auf dem Feld des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland akuter Handlungsbedarf besteht“, sagte Ulrich Klaus Becker, Vizepräsident für Verkehr beim ADAC. „Mit Blick auf den Automobilstandort Deutschland sollte die Politik ihrer Verantwortung gerecht werden und Musterverfahren gesetzlich ermöglichen. Das würde deutschen Autofahrern in Zukunft langwierige und kostenintensive Prozesse ersparen.“

Der Abgasskandal hat zu einer tiefen Verunsicherung der Verbraucher geführt und setzt die Automobilindustrie kaum kalkulierbaren finanziellen Risiken aus. Größtmögliche Rechtssicherheit und Verlässlichkeit muss für Autobesitzer hierzulande das Ziel sein. Während in den USA hohe Schadenersatzzahlungen möglich sind, können betroffene Autobesitzer in Deutschland nur über eine Individualklage zu ihrem Recht kommen. Dieser Weg birgt jedoch das Risiko hoher Prozesskosten.

Ein kollektives Rechtsinstrument könnte die Verunsicherung von Anfang an entschärfen und das Bestehen von Ansprüchen klären. Dabei bietet vor allem die Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, komplexe und teure Beweisfragen verbindlich zu entscheiden. Der ADAC setzt sich seit 2015 dafür ein, die Empfehlung der Europäischen Kommission zum kollektiven Rechtsschutz umzusetzen. Ein Instrument dieser Rechtsdurchsetzung könnte zur Klärung vieler Fälle beitragen, ohne eine Vielzahl ähnlich gelagerter Prozesse führen zu müssen. Ziel eines solchen Gruppenverfahrens ist es nicht, möglichst hohe Entschädigungszahlungen der beklagten Unternehmen zu erreichen, sondern komplexe Sachverhalte möglichst effizient und zügig aufzuarbeiten.