
Erste Urteile rechtskräftig – Geschädigte erhalten erstmals endgültig ihren Kaufpreis zurück
VW gibt sich in der Abgasaffäre im Streit mit einem Kunden erstmals geschlagen und akzptiert das Urteil frühinstanzlich – ohne in Berufung zu gehen. Erstmals wurde am Landgericht Arnsberg eine Entscheidung nun rechtskräftig, die einem VW-Kunden in der Dieselaffäre recht gibt. Das Urteil könnte Signalwirkung für andere Kunden entfalten.
Paradigmenwechsel
Die im Abgasskandal tätige Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf gibt bekannt, dass die Volkswagen AG über ihre Anwälte mitteilen lässt, dass nach drei zugunsten der Geschädigten
erstrittenen erstinstanzlichen Urteile kein Rechtsmittel eingelegt werden. Damit werden diese Urteile rechtskräftig (Urteile der Landgerichte Arnsberg I-2 O 264/16 vom 12.05.2017, Bayreuth 23 O 348/16 vom 12.05.2017 und Wuppertal 3 O 156/16, Urteil vom26.04.2017). Bislang hatte die Volkswagen AG in sämtlichen verlorenen Verfahren Berufung eingelegt. Bislang hat der Konzern jede auch nur erdenkliche Möglichkeit genutzt, die Verfahren in die Länge zu ziehen und dennoch eine Entscheidung von
Obergerichten zu vermeiden.
Hierbei deutet sich ein Durchbruch für die Geschädigten, weil diese erstmals seit der Aufdeckung des Abgasskandals endgültig entschädigt werden und die betroffenen Fahrzeuge zurückgeben können.
Noch über 3.000 Klagen anhängig
Aktuell sind von den ungefähr 3.500 eingereichten Klagen sind erst 350 verhandelt.

Ähnliche Berichte
Bei Maximalförderung sind 8.000-Euro-Stromer möglich: Wie Citroen die neuen Staatsprämien für eine Preisrevolution nutzt
Der digitale Schutzschild im Cockpit: Warum Blitzer-Apps trotz neuer Urteile ein juristisches Chamäleon bleiben
Zwischen Schnee, Ski und Stau: Wie entspannt das dritte Januarwochenende auf der Autobahn wird. Die wichtigsten Hotspots der ADAC-Stauprognose 16. bis 18. Januar 2026