

Teilnahme an der Diesel-Nachrüstung für TÜV-Plakette nach Frist zwingend erforderlich?
Auf Besitzer der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge deuten sich Probleme bei der Hauptuntersuchung an, sofern sie ihr Fahrzeug noch nicht haben nachrüsten lassen. Noch herrscht auch Unklarheit darüber, welche Konsequenzen sich langfristig für die Hauptuntersuchung ergeben, sofern Besitzer der Aufforderung zu einem Werkstatttermin zum Ändern der Software nicht nachkommen. Heute kündigte der TÜV Nord auch auf Nachfrage diverser Medien, allen VW-Fahrern, die es nicht rechtzeitig zur Umrüstung schaffen, ab Mitte 2017 die TÜV-Plakette bei der Hauptuntersuchung zu verweigern. Dies werde ab dann als erheblicher Mangel im Rahmen der HU bewertet. Mitte 2017 werden aber noch nicht alle betroffenen Diesel-Autos für das Softwareupdate und den Einbau eines Plastikgitters in der Werkstatt gewesen sein. Jetzt rudert ein Sprecher zurück: Der TÜV Nord wolle die Plakette nun doch ausgeben.
TÜV zieht Drohung gegen VW-Kunden zurück Wie die TÜV Nord AG durch den Leiter Media Management Konzern-Kommunikation Herrn Kreitlow gegenüber Focus-online verlauten ließ, ist die entsprechende Meldung "nicht korrekt". Weiter heißt es in der E-Mail des TÜV NORD, die der Anwaltskanzlei Rogert und Ulbrich vorliegt: "Auch TÜV Nord vergibt weiter Plaketten, bis eine entsprechende gesetzliche Regelung verabschiedet wurde." Diese Stellungnahme wurde erforderlich, nachdem der zuständige Focus-Online-Redakteur darauf hingewiesen hatte, dass seiner Redaktion bereits Mitteilungen der Prüfinstitute TÜV-SÜD, Dekra und GTÜ vorlägen, wonach die Plakette unabhängig von dem Update erteilt werde, erläutern die Anwälte.
Allein eine gesetzliche Regelung bildet die Grundlage für die Erteilung oder Nichterteilung einer HU Plakette
Die anderen Prüforganisationen wie TÜV Süd, DEKRA und GTÜ hatten sich von der TÜV Nord-Meldung distanziert. Inzwischen räumt der TÜV Nord ein, dass allein eine gesetzliche Regelung die Grundlage für die Erteilung oder Nichterteilung der Plakette sei. Die Prüforganisation Dekra bringt es auf den Punkt: Es wäre eine rechtlich verbindliche Vorgabe erforderlich, um im Rahmen der Hauptuntersuchung zu prüfen, ob die Rückrufaktion von VW-Fahrzeugen im Zuge des Abgasskandals umgesetzt wurde. „Eine solche konkrete Vorgabe liegt bisher nicht vor“, erläuterte ein Dekra-Sprecher. Allerderings befänden sich die zuständigen behördlichen Stellen dazu in der Abstimmung, um in einem nächsten Schritt eine erweiternde Prüfanordnung für die von dem Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge zu erlassen. Hierfür wäre das Bundesverkehrsministerium zuständig.
VW-Abgasskandal: Drohkulisse nicht aufrechtzuerhalten
Aktuell Derzeit läuft noch eine Rückruf- und Umrüstaktion für die von der Abgasaffäre betroffenen rund 2,4 Millionen Volkswagen-Modelle in Deutschland. Der Autobauer ruft sie in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Aktion nach und nach in die Werkstätten. Erst ungefähr die Hälfte der betroffenen Fahrzeuge soll zwischenzeitlich im Rahmen eines Werkstatt-Termins umgerüstet worden sein.
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