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Ampelkoalition: So geht es mit der E-Auto-Prämie auch nach dem 01.01.2022 weiter

Volvo XC40 Recharge P8 AWD an Ladestation für Elektromodelle von Plugsurfing - Bildnachweis: Volvo

  

Klarheit über die zukünftige Höhe der Kaufprämie für Elektroautos über den 31.12.2021 hinaus

 

Die Ampelkoalition steht und damit auch der Koalitionsvertrag. Das 177 Seiten starke Dokument trägt den Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“.

SPD, Grüne und FDP wollen die Förderung für Elektroautos und Plug-In-Hybride erst reformieren und dann bis Ende 2025 auslaufen lassen. Die geltende Innovationsprämie zum Kauf eines E-Autos in Höhe von knapp über 9500 Euro soll immerhin bis Ende 2022 fortgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag fallen vor allen Dingen vier Zahlen ins Auge: 15 Millionen Elektroautos bis 2030, eine Million Ladepunkte und 80 Prozent erneuerbare Energien sowie begleitetes Fahren ab 16. Der ADAC stuft den ausgehandelten Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP für „einen ausgewogenen Kompromiss“, vermisst jedoch eine Aussage zur Entfernungspauschale.

Ampel-Koalition will Elektroauto-Förderung (erst) 2025 auslaufen lassen

Die Befürchtung vieler E-Autobesteller und auf Ihr Neufahrzeug wartende E-Autokäufer, dass die erhöhte Innovationsprämie bereits am 31.12. 2021 endet, ist damit vorbehaltlich der Zustimmung durch die Parteitage scheinbar vom Tisch. Zudem hat die neue Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP ein Datum für das Auslaufen des Umweltbonus definiert: 2025 soll der Bonus nach vorherigen Reduzierungen komplett eingestellt werden. Somit haben alle Marktakteure Klarheit und Planungssicherheit. Darüberhinaus fortgesetzt werden sicherlich die Förderung der Schnelllade-Infrastruktur.

 

Ampel-Koalition will Deutschland zum Elektromobilitätsland machen – Bildnachweis: Seat

 

Die Bedingungen für Hybridfahrzeuge verschärft.
 

Die geltende Regelung für E-Auto-Förderung soll noch bis Ende 2022 gelten – offenbar inklusive der nicht unumstrittenen Plug-in-Hybrid-Förderung. Danach soll die Förderung für BEVs und PHEVs aber abgeschmolzen werden, bis sie 2025 ganz entfällt – zumindest, wenn wir das Koalitions-Geschwurbel richtig verstehen:

„Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen. Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen. Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich.“

Überraschenderweise müssen erst ab August 2023 demnach Plug-in-Hybride für die Förderung mindestens eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometer verfügen. Offen bleibt, ob die Forderung nach einem bestimmten elektrischen Fahranteil schon durch die 80 km Mindestreichweite als erfüllt gilt oder ob dazu noch eine elektrische Mindestfahrtquote vorgeschrieben werden soll.