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Carsharing-Gesetz erleichtert neue Mobilitätsangebote

Autohersteller werden zunehmend zu Mobilitätsdienstleistern

Geschäftsmodelle für Carsharing sollen bundesweit gefördert werden. Der Bundestag stimmte am 30. März zu, Carsharing durch spezielle Sonderrechte attraktiver zu gestalten. Damit ebnete der Gesetzgeber den Weg für das Kfz-Gewerbe, Lücken im Mobilitätsangebot weiter zu schließen. Viele Autohändler sind neuen Mobilitätskonzepten gegenüber mehr als aufgeschlossen, heißt es vom Branchenverband ZDK. In Eigenregie oder mit Partnern bauen sie eine Carsharing-Flotte auf.

In den Großstädten etabliert

Carsharing etabliert sich in großen Städten zunehmend. Ländliche Regionen haben indes kaum eine Chance, die großen Anbieter zu gewinnen. Diese haben kein Interesse an Carsharing-Fahrzeugen in Dörfern und Kleinstädten. Autohäuser bringen Carsharing auch außerhalb der Städte immer mehr nach vorne. Diesem Thema widmet sich im Übrigen auch die aktuelle Veröffentlichung der ZDK-Imagekampagne www.Deine-Autohäuser.de, die Autofahrer mit Virtual Reality-Filmen erreichen will. Denn immer mehr Händler kommen den neuen Mobilitätswünschen entgegen, teils mit viel Idealismus auf eigene Initiative, teils auf Initiative der Autohersteller.

 

Autohersteller werden zunehmend zu Mobilitätsdienstleistern und setzen unterschiedliche Geschäftsmodelle gemeinsam mit dem regional verankerten Autohandel um. Autohäuser verantworten nicht nur den Service und stellen Carsharing-Fahrzeuge bereit. Oft engagieren sie sich mit viel persönlichem Unternehmer-Einsatz für Stellplätze in Vororten, an „Park and Ride“-Stationen etc. Und sie setzen sich dafür mit den zuständigen Behörden auseinander. Der Handel schlägt dabei die Brücke zwischen den Mobilitätswünschen der Kunden und eigenen Interessen. Im Vordergrund steht für den Handel weniger der direkte Profit als vielmehr das Marketing. Das Engagement zahlt einerseits auf das Imagekonto des Autohauses ein, andererseits ist jede Carsharing-Fahrt auch eine bezahlte Probefahrt.