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Deutscher Verband Flüssiggas appelliert an Bundesregierung die Zusagen einzuhalten

Bildnachweis: DFVG

Betankungsvorgang mit LPG (Flüssiggas)


Jetzt den Steuervorteil für Autogas verlängern

Anlässlich der aktuell bekannt gewordenen Pläne, den Steuervorteil für Autogas ab 2019 zu streichen, hat der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) einen Appell an die Bundesregierung gerichtet: Die Fortsetzung der steuerlichen Begünstigung von Autogas über 2018 hinaus sei im Koalitionsvertrag verankert. Davon abzurücken sei angesichts des positiven umwelt- und klimapolitischen Beitrags des Alternativkraftstoffes nicht nachvollziehbar.

„Die rund 480.000 Autogas-Nutzer haben darauf vertraut, dass die mehrfach bekundete politische Absicht zur Verlängerung des Steuervorteils für Autogas in die Tat umgesetzt wird.“ Mit diesen Worten kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des DVFG, den bekannt gewordenen Entwurf des Energiesteuergesetzes, der die steuerliche Begünstigung für Autogas ab 2019 streicht. Verbraucher wie Energieversorger hätten bis heute über 1,5 Milliarden Euro in Fahrzeuge und Infrastruktur investiert. Der umwelt- und klimapolitische Beitrag, den der Alternativkraftstoff leiste, sei eindrucksvoll belegt: Autogas-Pkw seien beim Stickoxid-Ausstoß Diesel-Fahrzeugen und bei den Feinstaubemissionen Benzinern gegenüber drastisch überlegen. Zudem leiste Autogas im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen einen substanziellen Beitrag zur Vermeidung von CO2.

Scharr appellierte an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag verabredeten Kurs zu halten und den Steuervorteil für Autogas über 2018 hinaus zu verlängern. Mit 7.000 Tankstellen in Deutschland stehe für Autogas-Fahrzeuge eine Infrastruktur zur Verfügung, wie sie kein anderer alternativer Kraftstoff vorweisen könne. Die Entscheidung zugunsten einer Verlängerung des Steuervorteils für Autogas sei auch ein starkes Signal dafür, diese Infrastruktur zu schützen.

Emissionstest unter realen Fahrbedingungen: Autogas schlägt Diesel und Benzin

Im Test auf der Straße haben mit Autogas betriebene Fahrzeuge Stickoxid- und Feinstaub-Grenzwerte souverän eingehalten, an denen mit Diesel oder Benzin laufende Pkw gescheitert sind. So lautet das Ergebnis einer neuen Untersuchung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes.

Getestet wurden ein Opel Astra Diesel sowie ein bivalenter Opel Astra und ein bivalenter Kia Sportage, beide im Betrieb entweder mit Autogas oder Benzin. Beim Test auf Stickoxide setzte sich Autogas dabei klar gegen das Diesel-Fahrzeug durch: Die Stickoxid-Belastung fiel bis zu 51mal niedriger aus. Bei der Untersuchung auf Feinstaub-Partikel siegte Autogas eindeutig gegen den Benzin-Betrieb: Der Partikelausstoß reduzierte sich im Autogas-Betrieb um bis zu 98 Prozent. Die Ergebnisse wurden dabei auch ins Verhältnis gesetzt zum künftigen Euro-6c-Grenzwert für Stickoxide und Feinstaub-Partikel. Resultat: Im Autogas-Betrieb unterschritten die Pkw beide Grenzwerte deutlich. Das Diesel-Fahrzeug hingegen scheiterte an zu hohen Stickoxid-Werten und beim Betrieb mit Benzin überschritten die bivalenten Fahrzeuge den Feinstaub-Grenzwert.

 

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.