Eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern oder ein CO2-Ausstoß von höchstens 50 g/km
Für Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb gelten ab 1. Januar 2022 angepasste Fördervoraussetzungen. Demnach hängt bei Plug-in-Hybriden die Förderfähigkeit durch die BAFA zum Jahreswechsel nicht mehr vom maximalen CO2-Ausstoß (50 g/km) oder einer Mindestreichweite von 40 Kilometern unter ausschließlicher Nutzung des E-Antriebs ab, sondern von einer rein elektrischen Reichweite, die dann mindestens 60 Kilometer betragen muss, oder höchstens 50 Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer.
Für alle Hyundai Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, darunter der Ioniq PHEV, der Tucson PHEV und der Santa Fe PHEV, kann auch im Rahmen der angepassten Förderrichtlinie die bisherige Umweltprämie beantragt werden.
Hyundai Kunden können den Umweltbonus inklusive Innovationsprämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Die Förderhöhe ist vom Nettolistenpreis abhängig. Für ein Fahrzeug mit Plug-in-Hybrid-Antrieb unter 40.000 Euro Nettolistenpreis beträgt der staatliche Förderanteil 4.500 Euro, für Plug-in-Hybride mit einem Nettolistenpreis über 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro sind es 3.750 Euro. Zudem ist auch noch der Eigenanteil des Herstellers in Abzug zu bringen.
Beim Hyundai Ioniq PHEV beträgt die elektrische Reichweite innerorts nach WLTP-Norm 66 Kilometer, der CO2-Ausstoß liegt bei 26 Gramm pro Kilometer. Dieses Modell ist ab 32.000 Euro erhältlich. Der Kaufpreis reduziert sich durch den Umweltbonus inklusive Innovationsprämie und den Herstelleranteil von Hyundai um mindestens 7.177,50 Euro.
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