Urlaubs-Check bei Hyundai - Bildnachweis: Hyundai
Umfassende Fahrzeugkontrolle mit Mobilitäts-Garantie
Hyundai bietet vom 01. Juni bis 30. September 2024 einen umfassenden Urlaubs-Check für alle Modelle an. Dieses Service-Angebot soll sicherstellen, dass Kunden sicher und entspannt in den Urlaub fahren können. Darüber hinaus haben Kunden die Möglichkeit, passgenaues Zubehör zu günstigen Konditionen zu erwerben.
Während des Hyundai Urlaubs-Checks überprüfen Service-Experten alle wichtigen Fahrzeugfunktionen und Füllstände. Dazu gehören die Kontrolle der Front- und Heckbeleuchtung, die Scheinwerfereinstellung sowie die Überprüfung der Füllstände von Motoröl und Scheibenwaschmittel. Auch die Klimaanlage, Scheibenwischer und Starterbatterie werden gründlich geprüft. Die Experten inspizieren die Windschutzscheibe auf mögliche Steinschläge und kontrollieren alle Filter. Bei modernen Dieselfahrzeugen wird auch der AdBlue-Vorrat überprüft. Ein besonderer Fokus liegt auf der Überprüfung von Bremsen und Reifen, um die Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Zubehör für den Urlaub
Während des Checks können sich Kunden auch über passendes Zubehör für ihren Hyundai informieren. Dazu gehören unter anderem Heckfahrradträger, die einfach auf der Anhängerkupplung montiert werden können. Diese Träger sind besonders praktisch für den Transport von schweren E-Bikes, da sie eine niedrige Ladehöhe haben. Fahrradträger und Anhängerkupplungen sind für nahezu jedes Hyundai-Modell erhältlich. Zusätzlich stehen Dachboxen und verschiedene Trägersysteme für Sportgeräte wie Kanus oder Surfboards zur Verfügung.
Umfangreiche Garantie
Sollte während der Reise unerwartet ein Problem auftreten, bietet Hyundai eine umfassende Mobilitätsgarantie. Kunden, die ihr Fahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz gekauft haben, profitieren von einer fünfjährigen Fahrzeuggarantie ohne Kilometerbegrenzung. Diese Garantie beinhaltet auch eine Mobilitätsgarantie, die sich nach jeder Wartung in einer Vertragswerkstatt ohne Begrenzung des Fahrzeugalters und bis zu einer Fahrleistung von 200.000 Kilometern um zwei weitere Jahre oder 30.000 Kilometer verlängern lässt, je nachdem, was zuerst eintritt.

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