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GTÜ: Mit moderner Lichttechnik die Sicherheit von Bestandsfahrzeugen verbessern

Mit moderner Lichttechnik die Sicherheit von Bestandsfahrzeugen verbessern - Bildnachweis: GTÜ

 

Mehr Licht – aber sicher: Nur für Scheinwerfer zugelassene LED-Leuchtmittel sind legal

Modernes LED-Licht als Fahrzeugbeleuchtung hat gegenüber herkömmlichen Halogenscheinwerfern zahlreiche Vorteile. Die LED-Technik sorgt für mehr Helligkeit bei geringerem Energieverbrauch und längerer Lebensdauer der Leuchtmittel. Die weiße Lichtfarbe liegt zudem näher am Tageslicht, was für eine bessere Umfeldwahrnehmung und eine geringere Ermüdung des Fahrers sorgt. Schließlich sind viele adaptive Funktionen möglich, mit denen sich das Fahrzeuglicht der Verkehrssituation anpasst. 2008 wurden erstmals Voll-LED-Scheinwerfer in Deutschland für ein Neufahrzeug zugelassen. Seither hat sich die Technologie weit verbreitet.

Viele Fahrer von Bestandsfahrzeugen möchten auch von den Vorteilen der modernen Lichttechnik profitieren, indem sie deren Leuchtmittel gegen LED-Varianten austauschen. Das ist technisch gut möglich durch kompakte Bauteile mit Lichtquelle, Elektronik und weitere Komponenten wie Kühlung und (wo notwendig) CAN-Bus-Adapter. Es gibt jedoch wichtige Punkte zu beachten, informiert die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (kurz GTÜ).

LED-Nachrüstlösungen gibt es insbesondere für Halogenlampenscheinwerfer mit H7- oder H4-Sockeln. Die Technik ist keine ganz neue, ihr Einbau war in Märkten wie den USA und Japan schon länger zugelassen. Nicht so in Deutschland: Wenn lichttechnische Komponenten keine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen, ist ihre Verwendung illegal. Das hat gute Gründe: Autolicht soll schließlich nicht nur die Fahrbahn ausleuchten, sondern auch entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Deshalb warnt die GTÜ vor Billiglösungen aus dem Internet.

In Deutschland gibt es seit Herbst 2020 legale LED-Retrofit-Lösungen mit Bauartgenehmigung. Wegbereiter war damals Osram mit einer H7-Nachrüstlampe. Auch Philips hat seit 2021 ein entsprechendes Produkt im Angebot. Nach der Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dürfen die LED-Lampen in zahlreichen Fahrzeugen verwendet werden. Informationen zur Kompatibilität finden sich auf den Internetseiten der Hersteller.

Tests haben gezeigt, dass mit den LED-Retrofits die Leuchtweite wächst, der rechte Fahrbahnrand besser ausgeleuchtet wird und Objekte kontrastreicher dargestellt werden. Davon profitieren auch Fahrzeugklassiker. Denn die Nachrüstlösungen sind für VW Käfer, Land Rover und Sportwagen verschiedener Marken sowie ein großes Feld weiterer Personenwagen erhältlich.

Mit dem Leuchtmittelwechsel ist es nicht getan: Nach erfolgreicher Montage muss man die Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitführen. Zudem sollte die Lichteinstellung überprüft werden, was bei der GTÜ möglich ist – rechtzeitig vor Winteranbruch.