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Innenstadtgarantie: Nissan gewährt Dieselkäufer eine Garantie gegen Fahrverbote

Nissan Quasquai Mj 2018 – Bildnachweis: Nissan

Garantierter Fahrzeugrückkauf bei City-Fahrverboten

Die anhaltende Diskussion um mögliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verunsichert Kunden so sehr, dass diese fürchten, ihr Auto nicht mehr nutzen können. Nissan nimmt ihnen jetzt die Angst. Mit der sogenannten „Innenstadtgarantie“. Dieses offeriert der japanische Automobilhersteller für seine Crossover X-Trail und Qashqai mit Dieselmotor.

Nissan Kunden können sich damit absichern, dass sie im Falle eines Fahrverbots für Diesel ihr Auto nicht mehr nutzen können. Allerdings sind an diese Garantie weitgehende Bedingungen geknüpft. Bei Rückgabe prüft der Nissan-Vertragspartner die Voraussetzungen und verrechnet die offene Ablösesumme der Finanzierung mit dem Rückkaufwert. Unter Berücksichtigung möglicher Schäden sowie Mehr- oder Minderkilometern werden maximal 2500 Euro ausgeglichen. Sollte ein Kundee von so einem Verbot betroffen sein, dann kann er sein Fahrzeug jederzeit bei seinem Nissan Händler zurückgeben.

 

Die „Innenstadtgarantie“ im Einzelnen:

 

  • Die „Innenstadtgarantie“ ist ab sofort zum Preis von einmalig 500 Euro für alle neuen Qashqai Diesel und X-Trail Diesel, die bis maximal vier Jahre über die Nissan Bank finanziert werden, erhältlich.

  • Sollte während des Finanzierungszeitraums im Umkreis von 100 km vom Wohnort eine Innenstadtsperrung für moderne Diesel in Kraft treten, greift die „Innenstadtgarantie“ für neue Qashqai Diesel und X-Trail Diesel.

  • Die Rücknahme erfolgt jederzeit* unbürokratisch bei Eintritt einer Innenstadtsperrung für Diesel. Voraussetzung ist lediglich, dass das Fahrverbot nicht mithilfe von Nissan Nachrüstlösungen aufgehoben werden kann und mindestens 30 Tage pro Jahr besteht. Der Rückkaufspreis orientiert sich dann an dem bei Rückgabe gültigen Restwert laut Eurotax/Schwacke.

  • Damit erfolgt auch ein sofortiger Ausstieg aus der Finanzierung.

  • Die Vertragskündigung erfolgt dann kostenfrei – ohne das Anfallen von Gebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen.

  • Bei Rückgabe prüft der Nissan Vertragspartner die Voraussetzungen und verrechnet die offene Ablösesumme der Finanzierung mit dem Rückkaufwert. Unter Berücksichtigung möglicher Schäden sowie Mehr- oder Minderkilometern werden maximal 2.500 Euro ausgeglichen.

  • Nissan stellt als EV-Volumenhersteller eine hohe Verfügbarkeit eines Produkts, das den Eintritt in die Innenstadt ermöglicht, sicher – nämlich mit den E-Fahrzeugen Leaf und e-NV200.

  • Wird im Anschluss z.B. ein neuer Nissan Leaf finanziert, so können die monatlichen Raten für den Leaf auf Höhe der Raten für den bisherigen Qashqai oder X-Trail (bei entsprechenden Anzahlungen) angepasst werden.