MOTORMOBILES

Das Automagazin im Internet

Neue Richtlinie für Scheinwerfereinstellprüfgeräte

Ab dem 1. Januar 2023 greift die neue Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfereinstellprüfgeräten (SEP). Die Regelung tritt für alle ab diesem Datum hergestellten Geräte in Kraft - Bildnachweis: TÜV Nord

 


Der TÜV Nord bringt Licht ins Dunkel

 

Ab dem 1. Januar 2023 greift die neue Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfereinstellprüfgeräten (SEP). Die Regelung tritt für alle ab diesem Datum hergestellten Geräte in Kraft. Als erfahrener Partner unterstützt TÜV Nord die Autohäuser und Werkstätten bei der Umstellung. „Ab dem kommenden Jahr muss bei der Beschaffung von SEP auf die neue Regelung geachtet werden“, unterstreicht Dr. Malte Sommer, Leiter Kalibrierlabor bei TÜV Nord. Dabei gelten aber auch bestimmte Übergangsfristen und Bestimmungen. „Es ist sehr wichtig, sich Produktionsdatum und Baumusterzulassung bei der Bestellung anzusehen, oder dies mit dem Lieferanten zu besprechen.“, sagt Sommer. Im Markt bereits verwendete Scheinwerfereinstellprüfgeräte (Produktionsdatum vor dem 01.01.2023), die über eine Baumusterfreigabe nach der „Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten“ vom 25.09.1981 verfügen, dürfen noch bis zum 31.12.2034 weitergenutzt werden, sofern sie von einem akkreditierten Kalibrierlabor kalibriert sind.

Baumusterfreigaben für Geräte haben ab dem 1. Januar 2023 eine Gültigkeit von fünf Jahren ab
Ausstellungsdatum des Gutachtens. Anschließend muss der Hersteller eine erneute
Baumusterprüfung durchführen lassen, damit die Geräte weiterhin für den Einsatz bei der
Hauptuntersuchung zugelassen sind. SEP, die sich zum Zeitpunkt des Erlöschens der
Baumusterfreigabe bereits im Einsatz befinden, sind davon nicht betroffen. Herstellungsmonat und –jahr sind gemäß der aktuellen Richtlinie auf dem Typenschild am Gerät zu finden. Auch für die Linse muss eine entsprechende Nummer auf dem Typenschild vermerkt werden. Gemäß der überarbeiteten „Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten“ (veröffentlicht im Verkehrsblatt 17 vom 15. September 2020 Nr. 136) dürfen SEP, die eine Baumusterzulassung nach einer Richtlinienfassung vor 1981 erhalten haben, bereits seit Anfang 2021 für die HU nicht mehr verwendet werden.

„Die Überprüfung der Gültigkeit der Baumusterzulassung von SEP im Rahmen der Kalibrierung, hat in diesem Jahr bereits eine deutlich höhere Bedeutung gewonnen. Auch merken wir, dass sich die Hersteller, aufgrund der Änderungen ab nächstem Jahr, intensiv mit diesem Thema beschäftigen.“, betont Sommer. „Als benannte Prüfstelle führen wir, der TÜV Nord, alle Baumusterzulassung für Scheinwerfereinstellprüfgeräte nach der neuen Richtlinie durch. Zusätzlich bieten wir akkreditierte Kalibrierungen für nahezu alle gängigen Scheinwerfereinstellprüfgeräte, sowohl analog als auch digital, an. Und natürlich unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden gerne bei Fragen rund um diese Themen“.

Allgemein gilt, dass Scheinwerfereinstellprüfsysteme, bestehend aus Lichteinstellgerät und
Aufstellflächen, vor Erstinbetriebnahme und anschließend mindestens alle 24 Monate regelmäßig kalibriert werden müssen. Auch nach jedem Eingriff in die Messwertaufnahme ist eine Rekalibrierung notwendig. Dabei wird unter anderem auch die Gültigkeit der Baumusterzulassung überprüft. Alle Scheinwerfereinstellprüfsysteme, die im Rahmen der HU eingesetzt werden, müssen zum Zeitpunkt der Prüfung einen gültigen Kalibriernachweis vorweisen.