Bundesrat beschließt Verordnung zum autonomen Fahren – Deutschland weltweit erstes Land mit vollumfänglichen Rechtsrahmen
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die notwendige Verordnung zum Gesetz zum autonomen Fahren beschlossen. Mit der nun angenommenen Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) vervollständigt die Bundesregierung den nationalen Rechtsrahmen zum autonomen Fahren. Deutschland nimmt damit eine internationale Führungsposition ein, denn weltweit gibt es keine Nation oder Region mit einem vollumfänglichen Rechtsrahmen für das automatisierte und vernetzte Fahren.
Am 28. Juni 2021 trat bereits das „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren“ in Kraft. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat im Mai 2021 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die noch fehlende „Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung“ (AFGBV), die die technische Umsetzung für das autonome Fahren regelt, wurde im Februar dieses Jahres vom Bundeskabinett verabschiedet. Erst der heutige Bundesratsbeschluss vervollständigt den Rechtsrahmen nun.
Die Verordnung benötigt aus Sicht der Automobilindustrie noch Ergänzungen und Präzisierungen in einzelnen Punkten. Unter anderem muss das Regelwerk mit der technologischen Entwicklung einhergehen und sollte daher regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Vor allem brauchen die Anwender autonomer Fahrfunktionen eine verlässliche digitale Infrastruktur in Deutschland. Hier braucht es massive Investitionen, um die noch immer großen Lücken zu schließen.
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