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Der ACV gibt Tipps für die sichere Fahrt im Herbst

Schlechte Sicht, Nebel, Nie­sel­re­gen und frühe Däm­me­rung gehö­ren zu den größ­ten Gefah­ren für Auto­fah­rer im Herbst

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Die Tage wer­den kür­zer, käl­ter und nass. Der Herbst über­rascht viele Fah­rer häu­fig mit Wet­ter­um­schwün­gen, die schnell zu einer Schlit­ter­par­tie wer­den kön­nen. Der ACV Automobil-Club rät: unbe­dingt den eige­nen Fahr­stil den Sicht­ver­hält­nis­sen anzupassen.   Bild: ACV

 

Die Tage wer­den kür­zer, käl­ter und nass. Der Herbst über­rascht viele Fah­rer häu­fig mit Wet­ter­um­schwün­gen, die schnell zu einer Schlit­ter­par­tie wer­den kön­nen. Der ACV Automobil-Club rät: unbe­dingt den eige­nen Fahr­stil den Sicht­ver­hält­nis­sen anzupassen.

Bei Nebel und frü­her Däm­me­rung ist es wich­tig, andere Ver­kehrs­teil­neh­mer zu sehen und von ihnen gese­hen zu wer­den. Auto­fah­rer soll­ten ihre Licht­an­lage vor der dunk­len Jah­res­zeit über­prü­fen las­sen und bei schlech­ter Sicht, auch tags­über, mit ein­ge­schal­te­ten Schein­wer­fern fah­ren. „Wer sich den Sicht­ver­hält­nis­sen nicht anpasst, kann im Falle eines Unfalls eine Mit­schuld tra­gen“ gibt Lars Wage­ner, Vor­sit­zen­der der Geschäfts­lei­tung des ACV zu beden­ken. Die Pflicht für eine gute Beleuch­tung zu sor­gen, gilt auch für Motor­rad­fah­rer und Fahr­rad­fah­rer. Sie kön­nen sich zusätz­lich durch reflek­tie­rende Klei­dung oder das Tra­gen von Warn­wes­ten schüt­zen. Auch Fuß­gän­ger wer­den durch hel­lere Klei­dung und Reflek­to­ren von ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern bes­ser gese­hen.

Gefähr­li­che Guck­lö­cher
Den eige­nen Durch­blick müs­sen sich Auto­fah­rer selbst bewah­ren. Dazu gehört die regel­mä­ßige Rei­ni­gung der Schei­ben von innen und außen, so dass kein Schmier­film vom Schmutz der Straße ent­steht. „Krat­zen Sie ver­eiste Schei­ben immer völ­lig frei, bevor Sie sich hin­ter das Lenk­rad set­zen“, rät Wage­ner und „fah­ren Sie nicht mit klei­nen Guck­lö­chern. Dadurch haben Sie keine aus­rei­chende Sicht auf den Ver­kehr“. Vor den ers­ten Frost­näch­ten ist es sinn­voll dem Schei­ben­was­ser Frost­schutz hinzuzufügen.

Schlit­ter­par­tie durch nas­ses Laub und Glatt­eis
Glatt­eis und nas­ses Laub machen die Fahr­bahn schnell rut­schig. Beson­dere Vor­sicht gilt nicht nur wegen Nacht­frost in den frü­hen Mor­gen­stun­den auf dem Weg zur Arbeit. Auf schat­ti­gen Fahr­bahn­ab­schnit­ten und vor allem auf Brü­cken und Wald­schnei­sen soll­ten Auto­fah­rer ein beson­de­res Auge auf den Unter­grund wer­fen. Hier kann sich stel­len­weise gefähr­li­ches Glatt­eis bil­den. In die­sen Berei­chen gilt auch beson­dere Vor­sicht vor Wind- und Sturm­böen, wel­che Auto­fah­rer unvor­her­ge­se­hen von der Seite tref­fen können.

Vor­sicht beim Über­ho­len von brei­ten Ern­te­fahr­zeu­gen
Ver­lo­rene Erde und Lehm von Ern­te­fahr­zeu­gen stel­len ein wei­te­res Unfall­ri­siko dar. Das Bau­ern­glatt­eis hin­ter­lässt einen glit­schi­gen Film auf der Straße und kann die Auto­fahrt zu einer Schlit­ter­par­tie wer­den las­sen. Land­wirt­schaft­li­che Nutz­fahr­zeuge sind dar­über hin­aus oft schlecht beleuch­tet und durch ihre Über­größe bei Über­hol­vor­gän­gen nicht unge­fähr­lich.

Son­nen­brille im Auto griff­be­reit hal­ten
Selbst im Herbst ist nicht immer schlech­tes Wet­ter. Die Sonne kämpft sich durch­aus durch die Wol­ken, steht dann jedoch tief am Him­mel. Wenn das Her­un­ter­klap­pen der Son­nen­blende nicht mehr hilft, ist eine Son­nen­brille im Auto nütz­lich. In jedem Fall gilt Fuß vom Gas. Ori­en­tie­ren kann man sich am rech­ten Fahr­bahn­rand. Vor­sicht bei schlecht erkenn­ba­ren Signa­len bei Ampel­schal­tun­gen. Lie­ber zwei­mal ver­ge­wis­sern, ob man tat­säch­lich „grün“ und freie Fahrt hat.

Wild­un­fälle zu Arbeits­weg­zei­ten
Vor allem in den Zei­ten, in denen viele Men­schen zur Arbeit fah­ren oder von der Arbeit abends nach Hause, häu­fen sich die Wild­un­fälle. In Wäl­dern sollte die Geschwin­dig­keit gedros­selt wer­den, um Unfälle zu ver­mei­den. Falls es doch zu einem Zusam­men­stoß kommt, soll­ten Poli­zei und zustän­di­ges Forst­amt dar­über infor­miert wer­den. „Das Forst­amt oder die Poli­zei stel­len Ihnen für die Regu­lie­rung des Scha­dens am Fahr­zeug im Rah­men der Teil­kasko die nötige Wild­be­schei­ni­gung aus“, so Wage­ner.