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Essen: Fahrverbot auf Autobahnteilabschnitt und in weiten Teilen des Essener Stadtgebiets ab Juli 2019

Essen: Zonales Fahrverbot unter Einschluss der A 40 in weiten Teilen des Essener Stadtgebiets ab Juli 2019 – Bildnachweis: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az.: 8 K 5068/15)

Zonales Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge verhängt

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass zum 1. Juli 2019 für das Stadtgebiet Essen innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sogenannte  „blaue Umweltzone“ errichtet werden muss und auch die Teilstrecke der Bundesautobahn (BAB) 40 durch Essener Stadtgebiet einschließt. Das ist das erste Mal, das eine entsprechende Einschränkung für eine Bundesautobahn gilt. In dieser Zone muss ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2 und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 4-Motoren und älter eingeführt werden, das beginnend mit dem 1. September 2019 auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5 erfasst.

Mit der Klage begehrt die Deutsche Umwelthilfe, den für das Stadtgebiet Essen geltenden Luftreinhalteplan zum 1. April 2019 so fortzuschreiben, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) eingehalten wird. Der Auffassung der Klägerin zufolge könne eine schnellstmögliche Einhaltung des seit dem 1. Januar 2010 verbindlichen Grenzwerts nur durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffaustausch, darunter vor allem Dieselfahrzeuge, erreicht werden. Dies sei erforderlich, um die bestehende Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung als Folge der NO2-Belastung zu verhindern. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde in Essen auch im Jahr 2017 – trotz einer allgemein leicht rückläufigen Tendenz – nicht flächendeckend eingehalten. Das Gericht hat das beklagte Land NRW verpflichtet, bis zum 1. April 2019 den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet West hinsichtlich der Stadt Essen fortzuschreiben. Aber es bleibt spannend: Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.