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TÜV-Verband zur Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen: Hardware-Nachrüstungen sind technisch möglich, um Schadstoffausstoß zu reduzieren

Mitarbeiter des TÜV Süd bei einer Sichtkontrolle – Bildnachweis: TUEV Süd

 

Bei fachgerechtem Einbau und Überprüfung der Nachrüstung keine technischen Einschränkungen

Vor der Koalitionsentscheidung zur Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen sagt der Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV) Dr. Joachim Bühler:

TÜV fordert Prüf- und Testverfahren

„Die technische Nachrüstung von gebrauchten Diesel-Fahrzeugen ist eine gute Möglichkeit, um den Schadstoffausstoß zu reduzieren. Es gibt verschiedene Hardware-Lösungen, die nachträglich eingebaut werden können. Allerdings ist der Aufwand nicht unerheblich und es gibt keine einheitliche Lösung für alle Fahrzeugmodelle. Wichtig ist, dass sowohl die eingebauten Hardware-Lösungen als auch neue Software zur Reduktion von Emissionen im laufenden Betrieb verpflichtend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dafür müssen entsprechende Prüf- und Testverfahren entwickelt werden.“

Zu den Bedenken vieler Autobesitzer gegenüber Hardware-Nachrüstungen ergänzt Bühler:

„Autobesitzer profitieren von einer technischen Nachrüstung, weil sie den Wertverlust von Diesel-Fahrzeugen mindert oder sogar komplett ausgleicht. Um die Leistungsfähigkeit ihres Fahrzeugs müssen sie sich keine Sorgen machen, wenn eine zugelassene Hardware von einer Fachwerkstatt eingebaut wird und eine Anbaubegutachtung erfolgt.“