MOTORMOBILES

Das Automagazin im Internet

11-kW-Ladestationen: Bund fördert private Wallboxen mit pauschal 900 Euro – aber viele Prämissen

Bildnachweis: Webasto

Förderprogramm für private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden

Bundesminister Andreas Scheuer hat bei der Eröffnung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur bekanntgegeben, dass erstmals auch private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden gefördert werden.

Wer kann Anträge stellen?

Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter „Wie wird gefördert?“) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:

  • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
  • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
  • die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten) Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren sind online abrufbar [LINK] .

 

Der Juice Charger 3 mit hochauflösendem Touch-Display und Funktionen wie Google Maps – Bildnachweis: Juice Technology AG