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Steuerlichen Anreize für den Kauf von Elektroautos
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die steuerlichen Anreize für den Kauf von Elektroautos bis 2030 zu verlängern. Hierzu wurde ein Steuerpaket zur Förderung der E-Mobilität beschlossen. So soll die Förderung für Elektroautos als Dienstwagen bis 2030 verlängert werden. Seit Anfang 2019 gibt es für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen privat nutzen, eine Sonderregelung. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Diese Regelung läuft Ende 2021 aus und soll nun bis zum Jahr 2030 verlängert werden.
Steuerwerte Vorteile soll es auch weiterhin für Fahrer geben, die ihr Elektroauto während der Dienstzeit beim Arbeitgeber aufladen. Unternehmungen sollen Erleichterungen bei der Gewerbesteuer erhalten. Zudem hat das Bundeskabinett neben dem ermäßigten Steuersatz zudem eine Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge auf den Weg gebraucht. Die Steuerbefreiung für Dienstfahrräder wird ebenfalls bis 2030 verlängert und gilt nicht nur für E-Bikes, sondern auch für normale Räder ohne elektrische Unterstützung.

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