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Neue Führerscheinnovelle der EU ruft den ADAC auf den Plan

Führerschein - Bildnachweis: MOTORMOBILES

 

In den Diskussionen um die Neufassung der EU-Führerscheinrichtlinie im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments betont der ADAC, dass viele der aktuellen Vorschläge auf Rückmeldungen und Stellungnahmen zum Entwurf der EU-Kommission zur Führerscheinrichtlinie beruhen, der seit März 2023 vorliegt. Diese Vorschläge geben Einblick in die Vielfalt der Diskussionen, repräsentieren jedoch noch keine endgültige Entscheidung. Beispiele hierfür sind die mögliche Einführung eines Stufenführerscheins in der Klasse B, mit den Klassen B für leichtere Fahrzeuge und B+ für schwerere Fahrzeuge, sowie ein eventuelles Nachtfahrverbot für Fahranfänger. Eine endgültige Überarbeitung wird nicht vor 2024 erwartet, und die Hauptziele der vierten EU-Führerscheinrichtlinie sind die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Der ADAC hat auch zu verschiedenen Aspekten des Vorschlags der EU-Kommission Stellung genommen:

  1. Fahreignungsprüfungen ab 70: Der ADAC lehnt eine verpflichtende Überprüfung der Fahreignung für bestimmte Altersgruppen ab. Stattdessen befürwortet er freiwillige unterstützende Maßnahmen wie den Fahr-Fitness-Check, um die Fahrfähigkeiten zu erhalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

  2. Erweiterung der Gültigkeit von Führerscheinen der Klasse B auf 4,25t mit alternativem Antrieb: Der ADAC fordert die generelle Erweiterung der Führerscheinklasse B für Wohnmobile auf 4,25t zGM, unabhängig von deren Antriebsart, ohne eine Beschränkung auf einen Vorbesitz der Klasse B von zwei Jahren.

  3. Digitaler Führerschein: Der ADAC unterstützt die Einführung eines europaweit gültigen digitalen Führerscheins (als Smartphone-App) auf EU-Ebene. Es müssen jedoch noch Fragen zur Umsetzung geklärt werden, insbesondere wie Fahrverbote oder Fahrerlaubnisentzüge bei Polizeikontrollen schnell erkannt werden können.

  4. Begleitetes Fahren: Der ADAC strebt eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für das begleitete Fahren an, um Fahrten über Landesgrenzen hinweg zu ermöglichen. Die Möglichkeit zum Begleiteten Fahren ab 16 Jahren, wie vom ADAC für die Fahrerlaubnis-Klasse B gefordert, ist jedoch nicht im aktuellen Entwurf enthalten, da das Mindestalter für den Erhalt der Fahrerlaubnisklasse B bei 17 Jahren festgelegt ist.