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KFZ-Steuererhöhung über die Hintertür – ab 2018 wird das neue WLTP-Verfahren herangezogen

Bildnachweis: ADAC


Im Laufe des Jahres wird in Europa ein neuer Test zur Verbrauchsermittlungen von Pkw eingeführt.

Das hat auch Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage und damit Höhe der Kfz-Steuer. Das neue WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure) führt in der Regel zur Messung höherer Emissiopnswerte von CO2. Die hat nicht unerhebliche steuerliche Auswirkungen: Damit erhöht sich mittelbar auch die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw, die ab September 2018 zugelassen werden – denn diese wird auf Basis des CO2-Ausstoßes berechnet. Mit dem neuen Messverfahren werden die Steuern indirekt erheblich erhöht, sofern ihre Neuzulassung nach dem Stichtag erfolgt. Für bereits zugelassene Pkw ändert sich nichts.

 Der Hintergrund zur Ermittlung der KFZ-Steuereinstufung

Seit dem Jahr 2009 bemisst sich die Kfz-Steuer neben dem Hubraum zusätzlich nach dem CO2-Ausstoß eines Pkw. Je höher der Schadstoffausstoß, desto höher ist die Steuer: Ab einer Freigrenze von 120 g/km wird pro Gramm darüber ein Steuersatz von zwei Euro erhoben. Seit 2012 liegt die Grenze für Neuzulassungen bei 110 Gramm je Kilometer und seit dem Jahr 2014 bei 95 Gramm je Kilometer. Wird für das Fahrzeug ein höherer CO2-Wert ausgewiesen, wird die Kfz-Steuer entsprechend teurer.