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Übertreibt Brüssel beim Reald Drive Emissiontest? VDA-Statement zum heutigen Beschluss des (TCMV) zum 3. Paket der RDE-Gesetzgebung

Präsident des Verbands der Automobilindustrie (VDA) Matthias Wissmann

VDA-Statement zum heutigen Beschluss des Technical Committee on Motor Vehicles (TCMV) zum 3. Paket der RDE-Gesetzgebung. Die konkrete Umsetzung der geplanten Emissionsmessungen für Neuwagen auf der Straße geht dem VDA zu schnell. Innerhalb einer engen Frist von nur neun Monaten vom Beschluss bis zum Inkrafttreten des Gesetzes stellt die Automobilindustrie vor große technische und wirtschaftliche Herausforderungen:

 

„Die EU-Mitgliedstaaten haben heute im Technical Committee on Motor Vehicles (TCMV) weitere Details zur konkreten Umsetzung der geplanten Emissionsmessung für Neuwagen auf der Straße (RDE-Gesetzgebung 3. Paket) beschlossen. Wesentlich dabei sind vor allem die Vorgaben für die Werte beim Kaltstart und die Partikelgrenzwerte sowie die geplanten Einführungszeiträume.

Die vorgesehenen Fristen greifen in laufende Produktzyklen ein und nehmen den Automobilherstellern damit jegliche Planbarkeit. Hier fehlt der politische Wille, die Grenzen des Machbaren anzuerkennen. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass die EU-Kommission vor dem Hintergrund der Ereignisse im vergangenen Jahr Handlungsfähigkeit zeigen will und dabei das Augenmaß verloren hat. Sie geht damit an ihren eigenen Zielen von „besserer Rechtssetzung“ und „mehr Wachstum und Beschäftigung“ vorbei. Dass diese Vorschläge ausgerechnet von der Kommissarin Bieńkowska vorgelegt wurden, erstaunt besonders. Schließlich ist es originäre Aufgabe ihrer Generaldirektion „DG GROW“, Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung zu ergreifen.

Die Folgen dieser Entscheidung des TCMV sind weitreichend, weil eine Umrüstung aller Modelle in der laufenden Produktion in der vorgegebenen Zeit nicht möglich ist. Bis zu 500.000 Fahrzeuge deutscher Konzernmarken könnten so in Europa weniger gebaut werden. Ein Einführungszeitraum bis zum September 2019 hätte die Gefahr solch negativer Folgen vermieden. Produktionsausfälle kann niemand wollen. Das schadet auch und gerade dem Industriestandort Deutschland. Hier wäre ein Veto der Bundesregierung nötig gewesen.

Ab September 2017 gilt für neue Modelle mit direkteinspritzendem Ottomotor der gleiche Partikelgrenzwert wie für Dieselmotoren. Um diesen zu erfüllen, müssen neue Pkw-Typen mit einem Partikelfilter ausgestattet sein. Diese enge Frist von nur neun Monaten vom Beschluss bis zum Inkrafttreten des Gesetzes stellt die Automobilindustrie vor große technische und wirtschaftliche Herausforderungen, die aber in den meisten Fällen, da es sich um neue Fahrzeugtypen handelt, gemeistert werden können.

Bereits ein Jahr später, also ab September 2018, sollen die Vorgaben für alle Fahrzeugtypen gelten. Das heißt, alle laufenden Modelle müssen dann mit einem Partikelfilter ausgestattet sein. Das ist zeitlich nicht zu schaffen.“

 

Ringkat von Conti