Urbane Mikromobilität
Mit der Präsentation seines ersten Elektroroller-Konzepts, das der Leichtkraftrad-Klasse mit 125 cm3 Hubraum entspricht, unterstreichen die Spanier ihren Fokus auf die urbane Mobilität. Die offizielle Präsentation wird am 19. November im Rahmen des Smart City Expo World Congress in Barcelona stattfinden.
Barcelona ist die europäische Stadt mit den meisten motorisierten Zweirädern pro Kopf – mit einer langen Tradition der Zweiradmobilität. Deshalb wird Seat seine E-Roller-Studie in Zusammenarbeit mit dem in Barcelona ansässigen E-Roller-Hersteller Silence entwickeln. Das Modell soll sowohl für Privatkunden als auch für Sharing-Flotten verfügbar sein.
Nachhaltige Elektromobilität für alle
Seat vollzieht den Wandel vom reinen Autobauer zum Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen und reagiert damit auf einen der wichtigsten Zukunftstrends: die kollaborative, nachhaltige Sharing Economy. Vor diesem Hintergrund stellt das Unternehmen in Spanien bereits den Carsharing-Service Respiro bereit und bietet mit dem Seat eXS KickScooter powered by Segway einen vollelektrischen Tretroller an, der über das Start-up-Unternehmen UFO ebenfalls bei Sharing-Diensten zum Einsatz kommt.
Auch das vollelektrische Konzeptfahrzeug Seat Minimó, das die Vorzüge eines Autos mit denen eines Motorrads vereint, wurde entwickelt, um die Anforderungen von Mobilitätsplattformen zu erfüllen. Diese Mobilitätslösungen werden die Zukunft der urbanen Fortbewegung maßgeblich prägen.
Auch Autofahrer dürfen künftig unter Auflagen 125er Motorräder bzw Elektro-Motorräder fahren ohne einen speziellen Führerschein zu machen
Der Deutsche Bundesrat hat beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem normalen Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Das Gesetz beinhaltet, dass die Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung 125 Motorräder bzw. Elektro Motorräder fahren dürfen, wenn sie mindestens 5 Jahre lang schon ihren Autoführerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens 9 Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, 4 davon in Theorie und 5 in der Praxis.
In Deutschland dürfen Autofahrer schon bisher auch 125er Motorräder bzw Elektro-Motorräder fahren, wenn sie ihren Autoführerschein vor dem 01.04.1980 erworben haben.
QUELLE : https://elektroroller-futura.de/blog/74_aaa.html