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AvD begrüßt BVG-Entscheidung zum Anwohnerparken – Anwohnerparken darf nicht zum Luxusgut werden

Bildnachweis: Skoda

 

Der bewusst herbei geführte Parkraummangel

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das die fehlerhafte rechtliche Grundlage der Gebührensatzung in Freiburg kritisiert hat. Anstelle einer einfachen Satzung hätte die Stadt eine Rechtsverordnung erlassen sollen.

 

Staffelung der Gebühren, die abhängig von der Fahrzeuglänge zwischen 240 und 480 Euro lagen, für unzulässig erklärt

 

Die Richter haben auch die Staffelung der Gebühren, die abhängig von der Fahrzeuglänge zwischen 240 und 480 Euro lagen, für unzulässig erklärt. Die Tatsache, dass eine Differenz von 50 Zentimetern zu einer Verdopplung der Gebühr führt, wird als „erhebliche Ungleichbehandlung“ angesehen. Dies gilt auch für die gewährten Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen und Sozialhilfeempfänger. Die Richter haben jedoch die Erhöhung der Anwohnerparkgebühren in Freiburg im Breisgau Ende 2021 um mehr als das 15-fache des ursprünglichen Satzes als nicht kritikwürdig betrachtet.

 

Es wird erwartet, dass das Urteil aus Leipzig wegweisend für viele Kommunen in ganz Deutschland sein wird.  

 

Nach Ansicht des deutschen Automobilclubs sollte der absichtlich herbeigeführte Mangel an Parkplätzen in den Städten nicht auf Kosten der Anwohner und Kunden des Einzelhandels ausgetragen werden. Die Kommunen haben über Jahrzehnte hinweg ihre infrastrukturellen Mängel ignoriert und weder ausreichend in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs noch in neue Parkhäuser und Tiefgaragen investiert. Im Gegenteil: In vielen Städten wurde der Parkraum reduziert, ohne die tatsächliche Entwicklung zu berücksichtigen.

AvD-Generalsekretär Lutz Leif Linden kommentiert: „Die Entscheidung ist zunächst ein guter Tag für alle Stadtbewohner, die einen Parkausweis benötigen. Das Anwohnerparken darf kein Luxusgut werden. Es ist zumindest ermutigend, dass das Bundesverwaltungsgericht die mangelhafte rechtliche Umsetzung der Gebührenerhöhung kritisiert und für ungültig erklärt hat. Es sollte uns jedoch nachdenklich machen, dass eine Kommune ihre Gebühren für eine unveränderte Verwaltungsmaßnahme um fast 1.500 Prozent erhöhen darf, ohne dass dies beanstandet wird. Wenn ein privates Unternehmen seine Preise derart erhöhen würde, wäre schnell von ‚Wucher‘ die Rede – und das zu Recht.“

Der AvD weist das Argument der Stadt und einiger Umweltverbände, dass die Gebührenerhöhung auch als Umweltschutzmaßnahme betrachtet werden könne, zurück. Linden erklärt: „Geparkte Autos emittieren unabhängig davon, ob das Parken 30,70 Euro oder 480 Euro pro Jahr kostet. Es geht hier einzig und allein darum, Autofahren so teuer zu machen, dass viele Menschen sich kein eigenes Auto mehr leisten können, aus rein ideologischen Gründen.

Eine solche Politik ist sozial unausgewogen und äußerst unfair, da sie zunächst einkommensschwächere Gruppen und junge Familien betrifft, während wohlhabende Schichten die gestiegenen Kosten relativ problemlos verkraften können.“

Darüber hinaus hat die Praxis längst bewiesen, dass es auch ohne drastische Maßnahmen der Umweltschutz-Lobby funktioniert: In allen deutschen Städten konnten die Emissionen unter die jeweiligen Grenzwerte gesenkt werden, auch ohne flächendeckende Fahrverbote. Die dreisten Gebührenerhöhungen einiger Städte sind daher hauptsächlich Ausdruck einer grundsätzlich autofeindlichen Haltung der Entscheidungsträger in den betreffenden Rathäusern und keine Lösung für ein akutes Problem.