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Wie man sich nach einem Verkehrsunfall richtig verhält

Ein Schadengutachten der GTÜ sorgt schon vor der Reparatur für Transparenz - Bildnachweis: GTÜ

  

Jeder kann in einen Verkehrsunfall verwickelt werden
  

Allein in Deutschland hat die Polizei im Jahr 2022 rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle registriert, was alle zwölf Sekunden einer Kollision entspricht. Zum Glück wurden bei den meisten Unfällen keine Menschen verletzt – 2022 gab es 2,1 Millionen Sachschäden. Selbst bei einem Blechschaden ist die Aufregung nach einem Unfall jedoch oft groß. Daher ist es umso wertvoller, das richtige Verhalten zu kennen. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt wichtige Tipps.

Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten und Notruf absetzen

  1. Absichern: Die Sicherheit der am Unfall Beteiligten sowie anderer Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität. Deshalb sollte die Unfallstelle mit Warnblinklicht und Warndreieck gesichert werden. Alle anwesenden Personen sollten eine Warnweste tragen und sich zum Beispiel an Autobahnen am besten hinter die Leitplanke begeben. Die Position des Warndreiecks hängt von der Art der Straße ab: Innerorts genügen 50 Meter Abstand zum Unfall, auf Landstraßen sollten es mindestens 100 Meter sein, auf Autobahnen mindestens 200 Meter. Die Entfernung kann anhand der seitlichen Signalpfosten auf Autobahnen gut abgeschätzt werden, zwischen denen jeweils 50 Meter liegen. Die Wirkung der Warnblinkanlage kann durch eine gelbe Blink- oder Rundumleuchte auf dem Dach des Unfallfahrzeugs bei Dunkelheit verstärkt werden.

  2. Erste Hilfe leisten: Wenn es Verletzte gibt, sollten sie mit den Mitteln des Kraftfahrzeugverbandkastens und den im Erste-Hilfe-Kurs erlernten Maßnahmen versorgt werden. Bei schwereren Unfallfolgen ist diese Erste Hilfe besonders wichtig, bis der Rettungsdienst und die Feuerwehr eintreffen. Daher sollten Autofahrer ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Seit 2016 wird für alle Führerscheine derselbe Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV §19) schreibt neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten vor – die meisten Anbieter bieten dieses Programm an einem einzigen Unterrichtstag an.

  3. Notruf 112: Vor allem bei verletzten Personen muss der Rettungsdienst so schnell wie möglich gerufen werden. Wenn Personen eingeklemmt sind, ein Brand entsteht oder Betriebsstoffe auslaufen, wird auch die Feuerwehr alarmiert. Laien können oft nicht alle Details einschätzen. Hier ist die gemeinsame Notrufnummer 112 der beiden Hilfsorganisationen in Deutschland von Vorteil: Die Leitstelle führt den Anrufer durch alle wichtigen Fragen und alarmiert die passenden Kräfte. Der Notruf wird auch auf dem Mobiltelefon ohne Vorwahl eingegeben – über die jeweilige Funkzelle kann der Standort der richtigen Leitstelle zugeordnet werden. Es ist jedoch ungemein wichtig, den Unfallort so genau wie möglich anzugeben.

  4. Polizei informieren: Ob die Polizei gerufen wird, hängt von vielen Faktoren ab. Neben schweren Unfällen mit verletzten Personen (siehe 3.) sollte die Verkehrspolizei auch in den folgenden Fällen gerufen werden:

    Bei Verdacht auf Alkoholeinfluss bei einem beteiligten Fahrer
    Bei Verdacht auf überhöhte Geschwindigkeit
    Wenn im Ausland zugelassene Fahrzeuge beteiligt sind
    Wenn der Hergang des Unfalls strittig oder komplex ist
    Wenn sich der Unfallgegner nicht ausweisen kann. Im Umkehrschluss bedeutet das: Bei Unfällen mit geringem Sachschaden und klarem Hergang kann der Anruf bei der Polizei oft vermieden werden

  5. Unfallhergang dokumentieren: Nachdem die Sicherheit und die Hilfeleistung gewährleistet sind, sollten die Unfallbeteiligten den Unfallhergang sorgfältig dokumentieren. Hierzu gehört das gegenseitige Austauschen von Namen, Adressen, Versicherungs- und Fahrzeugdaten. Auch Fotos von der Unfallstelle und den beschädigten Fahrzeugen können hilfreich sein, um den Unfallhergang später nachvollziehen zu können. Es ist ratsam, auch Namen und Kontaktdaten von Zeugen zu notieren.

  6. Schadengutachten: Bei einem Unfall mit Sachschaden ist in der Regel eine Reparatur des Fahrzeugs notwendig. Um jedoch bereits vor der Reparatur Transparenz zu schaffen, empfiehlt die GTÜ ein Schadengutachten. Hierbei wird der Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet und ein detaillierter Bericht erstellt. Dies kann helfen, später Streitigkeiten mit der Versicherung oder dem Unfallgegner zu vermeiden und eine faire Schadensregulierung zu ermöglichen.

Insgesamt ist es wichtig, nach einem Verkehrsunfall besonnen und umsichtig zu handeln. Die Sicherheit der Beteiligten hat oberste Priorität, danach sollten die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Unfallhergang zu dokumentieren und eine Schadensregulierung zu ermöglichen.