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Stapler, Landmaschinen & Co: Versicherer warnen vor neuen Belastungen

Bildnachweis: GDV

 

Nicht mehr in Haftpflicht enthalten

Langsame Fahrzeuge, die eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h haben, waren jahrelang in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen automatisch abgedeckt. Die Bundesregierung plant jedoch eine gesetzliche Änderung, die dies nun vorschreibt.

Diese Gesetzesänderung könnte Probleme für viele Besitzer von Gabelstaplern, Landmaschinen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumern und anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h verursachen. Die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die von der Bundesregierung umgesetzt wird, könnte zu höheren Versicherungsprämien führen, was viele Versicherte mehr kosten würde.

Bisher gab es keine Versicherungspflicht für diese langsamen Fahrzeuge, da sie in der Regel bereits durch die Allgemeine Haftpflichtversicherung der Halter abgedeckt waren. Die aktuelle Regelung wurde jedoch als effektiv, praktikabel und kostengünstig angesehen und hat bisher keine Probleme verursacht.

Trotzdem plant die Bundesregierung, dass ab dem 23. Dezember 2023 die Halter dieser langsamen Fahrzeuge Haftpflichtversicherungen mit den gleichen hohen Deckungssummen wie für Autos und Lastwagen haben müssen. Verstöße gegen diese neue Pflicht könnten als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden, mit möglichen Freiheitsstrafen und der Möglichkeit, das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Die Versicherungsbranche hingegen befürwortet die Beibehaltung der aktuellen Regelung.

Diese geplante Gesetzesänderung geht auf die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (die sogenannte „KH-Richtlinie“, EU 2021/2118) in deutsches Recht zurück.